AIG Art. 118 - Täuschung der Behörden

Einleitung zur Rechtsnorm AIG:



Das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) ist ein schweizerisches Gesetz, das die Einreise, den Aufenthalt und die Integration von Ausländern in der Schweiz regelt. Es trat 2008 in Kraft und ersetzt das frühere Ausländergesetz. Das AIG legt die Bedingungen für die Einreise von Ausländern fest, wie Visumspflicht und Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen, sowie deren Rechte und Pflichten während ihres Aufenthalts, einschliesslich Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung und Sozialleistungen. Zudem enthält das Gesetz Bestimmungen zur Förderung der Integration von Ausländern in die schweizerische Gesellschaft, wie Sprachkurse und Integrationsprogramme.

Art. 118 AIG vom 2025

Art. 118 Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) drucken

Art. 118 Täuschung der Behörden

1 Wer die mit dem Vollzug dieses Gesetzes betrauten Behörden durch falsche Angaben oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen täuscht und dadurch die Erteilung einer Bewilligung für sich oder andere erschleicht oder bewirkt, dass der Entzug einer Bewilligung unterbleibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

2 Wer in der Absicht, die Vorschriften über die Zulassung und den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern zu umgehen, eine Ehe mit einer Ausländerin oder einem Ausländer eingeht oder den Abschluss einer solchen Ehe vermittelt, fördert oder ermöglicht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

3 Die Strafe ist Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, wenn die Täterin oder der Täter: (1)

  • a. mit der Absicht handelt, sich oder einen andern unrechtmässig zu bereichern; oder
  • b. für eine Vereinigung oder Gruppe handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung dieser Tat zusammengefunden hat.
  • (1) Fassung gemäss Ziff. I 3 des BG vom 17. Dez. 2021 über die Harmonisierung der Strafrahmen, in Kraft seit 1. Juli 2023 (AS 2023 259; BBl 2018 2827).

    Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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    Art. 118 Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHUE220192NichtanhandnahmeStaatsanwaltschaft; Verfahren; Anschuldigung; Verfahren; Anzeige; Anzeige; Urteil; Handlung; Nichtanhandnahme; Kinder; Handlungen; Kanton; Kantons; Tochter; Person; Untersuchung; Aussage; Recht; Über; Kindern; Migrationsamt; Tatbestand; Beschwerdeführers; Gericht; Verdacht
    ZHSB210417Betrug etc.Beschuldigte; Verteidigung; Beschuldigten; Urteil; Berufung; Verfahren; Sinne; Recht; Freiheit; Privatkläger; Freiheitsstrafe; Entschädigung; Staatsanwaltschaft; Dossier; Gericht; Privatklägerin; Vorinstanz; Urteils; Verfahren; Limmattal; Albis; Betrug; Bundesgericht; Kantons; Genugtuung; Dispositiv; Datenverarbeitungsanlage; Rechtskraft

    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    SGB 2018/130Entscheid Ausländerrecht, Art. 62 Abs. 1 lit. a AIG. Der Beschwerdeführer, geboren 1973, ist serbischer Staatsangehöriger. Er reiste 1992 zu seiner mazedonischen Ehefrau, geboren 1974, in die Schweiz ein. Die Ehefrau und die drei gemeinsamen Kinder (zwei volljährig, eines geboren 2004) sind hier niederlassungsberechtigt. Seine Aufenthaltsbewilligung wurde letztmals bis Aufenthalt; Aufenthalts; Beschwerdeführers; Aufenthaltsbewilligung; Ehefrau; Widerruf; Schweiz; Migrationsamt; Dossier; Interesse; Nichtverlängerung; Familie; Tatsache; Widerrufsgr; Schulden; Vorinstanz; Bewilligung; Verwaltungsgericht; Rechtsvertreter; Heimat; Bindung; Kinder; Verfahren; Entscheid; Niederlassungsbewilligung
    BSVD.2023.11-Ehemann; Rekurrent; Rekurrentin; Rekurs; Ehemanns; Schweiz; Arbeit; Entscheid; Rekursbegründung; Basel; Akten; Deutschland; Ehegemeinschaft; Beweis; Recht; Eheleute; Behauptung; Betreibung; Ehegatte; Besuch; Aufenthalt; Besuche; Ehegatten
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    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    E-1719/2019Aufhebung vorläufige Aufnahme (Asyl)Beschwerdeführers; Wegweisung; Lanka; Schweiz; Verfügung; Recht; Vorinstanz; Vollzug; Identität; Akten; Wegweisungsvollzug; Aufhebung; Interesse; Heimatstaat; -lankische; Ehefrau; Behörden; Behandlung; Situation; Quot;; Wegweisungsvollzugs
    F-6222/2017EinreiseverbotEinreise; Einreiseverbot; Instanz; Vorinstanz; Schweiz; Verfügung; Bundesverwaltungsgericht; Sicherheit; Urteil; Kanton; Niederlassungsbewilligung; Verhalten; Interesse; Kinder; Beschwerdeführer; Kantons; Verfahren; Einreiseverbots; Fernhaltemassnahme; Behörde; Aufenthalt; Zusammenhang; Beschwerdeführers; Ausschreibung; Ehefrau; Schweizer; Rechtsmittel; Behörden; Zeitpunkt; ässig