VTS Art. 117 - Kriterien zur Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit, Kennzeichnung
Einleitung zur Rechtsnorm VTS:
Das schweizerische Gesetzbuch über die Verordnung technischer Strassenfahrzeuge legt die Anforderungen und Standards fest, die Fahrzeuge erfüllen müssen, um in der Schweiz zugelassen zu werden. Es zielt darauf ab, die Sicherheit, Umweltverträglichkeit und Qualität der Fahrzeuge durch technische Vorschriften wie Bremsen, Beleuchtung, Abgasemissionen und Reifen zu gewährleisten. Die Verordnung soll die Verkehrssicherheit erhöhen und Umweltauswirkungen minimieren, indem sie regelmässige Kontrollen und Inspektionen zur Einhaltung der Vorschriften vorsieht.
Art. 117 VTS vom 2025
Art. 117 Besondere Bestimmungen für einzelne Motorwagenarten 1. Abschnitt: Motorwagen mit beschränkter Höchstgeschwindigkeit Kriterien zur Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit, Kennzeichnung
1 Die Geschwindigkeit kann, soweit erforderlich, beschränkt werden, wenn technische Eigenheiten, namentlich ungewöhnliche Lenkungen oder ungenügende Bremsmöglichkeiten oder fehlende Federung, dies erfordern.
2 Motorwagen mit einer bauartbedingten, zulässigen, von der Behörde oder vom Bundesrat (Art. 5 Abs. 1 Bst. b VRV (1) ) beschränkten Höchstgeschwindigkeit von weniger als 80 km/h müssen hinten gut sichtbar ein Höchstgeschwindigkeitszeichen mit der entsprechenden Zahl nach Anhang 4 tragen. Die Höchstgeschwindigkeit ist im Fahrzeugausweis einzutragen. (2)
(1) [SR 741.11]
(2) Fassung gemäss Ziff. I der V vom 21. Nov. 2018, in Kraft seit 1. Febr. 2019 ([AS 2019 253]).
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.