VTS Art. 116a - Recyclingfähigkeit

Einleitung zur Rechtsnorm VTS:



Das schweizerische Gesetzbuch über die Verordnung technischer Strassenfahrzeuge legt die Anforderungen und Standards fest, die Fahrzeuge erfüllen müssen, um in der Schweiz zugelassen zu werden. Es zielt darauf ab, die Sicherheit, Umweltverträglichkeit und Qualität der Fahrzeuge durch technische Vorschriften wie Bremsen, Beleuchtung, Abgasemissionen und Reifen zu gewährleisten. Die Verordnung soll die Verkehrssicherheit erhöhen und Umweltauswirkungen minimieren, indem sie regelmässige Kontrollen und Inspektionen zur Einhaltung der Vorschriften vorsieht.

Art. 116a VTS vom 2025

Art. 116a Verordnung technische Strassenfahrzeuge (VTS) drucken

Art. 116a (1) Recyclingfähigkeit

Fahrzeuge der Klassen M1 und N1 müssen bezüglich der Recyclingfähigkeit der Richtlinie 2005/64/EG entsprechen. Ausgenommen sind Fahrzeuge eines Typs mit einer EG-Kleinserien-Typengenehmigung oder von dem jährlich nicht mehr als 100 Stück hergestellt werden.

(1) Eingefügt durch Ziff. I der V vom 28. März 2007 (AS 2007 2109). Fassung gemäss Ziff. I der V vom 14. Okt. 2009, in Kraft seit 1. April 2010 (AS 2009 5705).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.