CPS Art. 116 -

Einleitung zur Rechtsnorm CPS:



Art. 116 Cudesch penal svizzer (CPS) drucken

Art. 116 Infanticidi (1)

Sch’ina mamma mazza ses uffant durant la naschientscha u durant ch’ella stat sut l’influenza da la pagliola, vegn ella chastiada cun in chasti da detenziun da fin 3 onns u cun in chasti pecuniar.

(1) Versiun tenor la cifra I da la LF dals 23 da zer. 1989, en vigur dapi il 1. da schan. 1990 (AS 1989 2449; BBl 1985 II 1009).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 116 Cudesch penal svizzer (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB220247Versuchte eventualvorsätzliche Tötung etc.Beschuldigte; Privatkläger; Beschuldigten; Privatklägerin; Recht; Berufung; Urteil; Drohung; Sinne; Freiheit; Verletzung; Gericht; Genugtuung; Verfahren; Fahrzeug; Tatbestand; Urteils; Kontakt; Privatklägers; Verkehrsregel; Freiheitsstrafe; Verteidigung; Ziffer; Sanktion; Körper; Vorwurf

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
117 IV 475Art. 18 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 24 lit. f und 25 MSchG; Art. 13 lit. b aUWG; Strafbarkeit des Täters nach dem aUWG bei Verjährung der Widerhandlung gegen das MSchG. Art. 18 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 24 lit. f und 25 MSchG ist gegenüber Art. 13 lit. b aUWG lex specialis (E. 1). Nach Eintritt der Verjährung in bezug auf die Widerhandlung gegen das MSchG kann der Täter nach dem aUWG bestraft werden, wobei die mildere Strafe gemäss MSchG nicht überschritten werden darf (E. 3). MSchG; Verjährung; Widerhandlung; Täter; Verbindung; Verjährungsfrist; Urteil; Vergehen; Eintritt; Bundesgesetz; Franken; Bestrafung; Verletzung; Gefängnis; Recht; Tötung; Kantons; Täters; Uhren; Herkunft; Busse; Gesetzes; Gallen; Nichtigkeitsbeschwerde; Gerichtskommission; Schutz
87 IV 49Art. 26, Art. 191 Ziff. 1 Abs. 1 und 2 StGB. 1. Begriff der besonderen persönlichen Verhältnisse. Frage, ob Tatbestandsmerkmale davon auszunehmen und der Vorschrift des Art. 26 lediglich persönliche Umstände zu unterstellen seien, die jenseits der besonderen gesetzlichen Tatbestandes liegen, offen gelassen (Erw. 2). 2. Die Mutter, welche zu Unzucht mit ihrem Kinde Hilfe leistet, ist, wenn der Täter zum Opfer in keinem Vertrauens-, Autoritäts- oder Abhängigkeitsverhältnis im Sinne des Art. 191 Ziff. 1 Abs. 2 StGB steht, ihrerseits nicht nach dieser Bestimmung, sondern nach Art. 191 Ziff. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 25 StGB zu bestrafen (Erw. 3). Täter; Gehilfe; önliche; Gehilfen; Tatbestand; Umstände; Verhältnis; Verhältnisse; Kinde; Opfer; Täters; Gehilfenschaft; Abhängigkeit; Tatbestandsmerkmal; Urteil; önlichen; Abhängigkeitsverhältnis; Sinne; Beziehung; SCHULTZ; ündende; Gewinnsucht; Vertrauens; Tatbestandsmerkmale; Anstifter; Teilnahme; PIOTET; Vorsatz; Lehre; Eigenschaft

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Schweizer Kommentar zum schweizerischen Strafrecht1982