SCC Art. 116 -

Einleitung zur Rechtsnorm SCC:



Art. 116 SCC from 2024

Art. 116 Swiss Criminal Code (SCC) drucken

Art. 116 Infanticide (1)

If a mother kills her child either during delivery or while she is under the influence of the effects of giving birth, sa custodial sentence not exceeding three years or a monetary penalty shall be imposed.

(1) Amended by No I of the FA of 23 June 1989, in force since 1 Jan. 1990 (AS 1989 2449 2456; BBl 1985 II 1009).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 116 Swiss Criminal Code (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB220247Versuchte eventualvorsätzliche Tötung etc.Beschuldigte; Privatkläger; Beschuldigten; Privatklägerin; Recht; Berufung; Urteil; Drohung; Sinne; Freiheit; Verletzung; Gericht; Genugtuung; Verfahren; Fahrzeug; Tatbestand; Urteils; Kontakt; Privatklägers; Verkehrsregel; Freiheitsstrafe; Verteidigung; Ziffer; Sanktion; Körper; Vorwurf

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
117 IV 475Art. 18 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 24 lit. f und 25 MSchG; Art. 13 lit. b aUWG; Strafbarkeit des Täters nach dem aUWG bei Verjährung der Widerhandlung gegen das MSchG. Art. 18 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 24 lit. f und 25 MSchG ist gegenüber Art. 13 lit. b aUWG lex specialis (E. 1). Nach Eintritt der Verjährung in bezug auf die Widerhandlung gegen das MSchG kann der Täter nach dem aUWG bestraft werden, wobei die mildere Strafe gemäss MSchG nicht überschritten werden darf (E. 3). MSchG; Verjährung; Widerhandlung; Täter; Verbindung; Verjährungsfrist; Urteil; Vergehen; Eintritt; Bundesgesetz; Franken; Bestrafung; Verletzung; Gefängnis; Recht; Tötung; Kantons; Täters; Uhren; Herkunft; Busse; Gesetzes; Gallen; Nichtigkeitsbeschwerde; Gerichtskommission; Schutz
87 IV 49Art. 26, Art. 191 Ziff. 1 Abs. 1 und 2 StGB. 1. Begriff der besonderen persönlichen Verhältnisse. Frage, ob Tatbestandsmerkmale davon auszunehmen und der Vorschrift des Art. 26 lediglich persönliche Umstände zu unterstellen seien, die jenseits der besonderen gesetzlichen Tatbestandes liegen, offen gelassen (Erw. 2). 2. Die Mutter, welche zu Unzucht mit ihrem Kinde Hilfe leistet, ist, wenn der Täter zum Opfer in keinem Vertrauens-, Autoritäts- oder Abhängigkeitsverhältnis im Sinne des Art. 191 Ziff. 1 Abs. 2 StGB steht, ihrerseits nicht nach dieser Bestimmung, sondern nach Art. 191 Ziff. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 25 StGB zu bestrafen (Erw. 3). Täter; Gehilfe; önliche; Gehilfen; Tatbestand; Umstände; Verhältnis; Verhältnisse; Kinde; Opfer; Täters; Gehilfenschaft; Abhängigkeit; Tatbestandsmerkmal; Urteil; önlichen; Abhängigkeitsverhältnis; Sinne; Beziehung; SCHULTZ; ündende; Gewinnsucht; Vertrauens; Tatbestandsmerkmale; Anstifter; Teilnahme; PIOTET; Vorsatz; Lehre; Eigenschaft

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Schweizer Kommentar zum schweizerischen Strafrecht1982