Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) Art. 116

Zusammenfassung der Rechtsnorm DBG:



Das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer ist ein wichtiges Gesetz in der Schweiz, das die Besteuerung von natürlichen und juristischen Personen regelt. Es legt die Grundlagen für die Erhebung der direkten Bundessteuer fest, basierend auf Einkommen und Vermögen, und definiert Steuerpflichtige, Steuerbemessung, Steuersätze sowie Verfahren zur Festsetzung, Erhebung und Kontrolle der Steuer. Das Gesetz wird regelmässig aktualisiert, um Änderungen in der Steuerpolitik und der wirtschaftlichen Situation zu berücksichtigen, und zielt darauf ab, eine gerechte und transparente Besteuerung sicherzustellen sowie die Einnahmen des Bundes zu sichern.

Art. 116 DBG vom 2025

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Art. 116 Eröffnung

1 Verfügungen und Entscheide werden dem Steuerpflichtigen schriftlich eröffnet und müssen eine Rechtsmittelbelehrung enthalten.

2 Ist der Aufenthalt eines Steuerpflichtigen unbekannt oder befindet er sich im Ausland, ohne in der Schweiz einen Vertreter zu haben, so kann ihm eine Verfügung oder ein Entscheid rechtswirksam durch Publikation im kantonalen Amtsblatt eröffnet werden.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 116 Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS130130Beseitigung des Rechtsvorschlages, Zustellung im Zivilprozess, Zustellung im Bereich der SozialversicherungVerfügung; Betreibung; Zustellung; Entscheid; Beschwerdegegner; SchKG; Verfahren; Rechtsvorschlag; Betreibungsamt; A-Post; Urteil; Aufsichtsbehörde; Zustellfiktion; Bestimmungen; Bundesgericht; Rechtsmittel; Sinne; Annahme; Rechtsprechung; Indiz; Entscheide; Schuldbetreibung; Konkurs; Dietikon; Fortsetzung; Bezirksgericht; Eröffnung; Sendung; Adressat; Entscheides
ZHRT130142Rechtsöffnung Gesuchsgegner; Veranlagung; Veranlagungsverfügung; Kanton; Rechtsöffnung; Gesuchsteller; Steueramt; Beschwerdeverfahren; Urteil; Bundessteuer; Entscheid; Zustellung; Vorinstanz; Betreibung; Kantonale; Verfügung; Rechtskraft; Bundesgericht; Kantons; Bezirksgericht; Meilen; Steuererklärung; Akten; Kommentar; Abholfrist; Erwägung; Parteien; Obergericht; Zivilkammer

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSR.2022.00013Eintretensfrage / Verzicht auf Nachfristansetzung bei rechtskundig vertretener Partei.Steuer; Pflichtigen; Rechtsmittel; Steuern; Steueramt; Einsprache; Verwaltungsgericht; Verbindung; Bundessteuer; Verfahren; Gemeinde; Verfügung; Rekurs; Staats; Gemeindesteuern; Frist; Parteien; Begründung; Entscheid; Eintretensfrage; Richner; Felix; Kanton; Stellungnahme; Steuerverfügung; Prozessführung; Parteientschädigung; Akten; Einzelrichter; üssen
SOSGSTA.2022.12-Veranlagung; Verfügung; Einsprache; Verfügungsdatum; Veranlagungsverfügung; Eröffnung; Rekurrentin; Vordatierung; Recht; Steuergericht; Zustellnachweis; Datierung; Glauben; Ermessen; Laien; Urteil; SGSTA; Laienperson; Fehlleistung; Datum; Entscheid; Rechtsmittel; Ermessensveranlagungen; Verfahren; Vordatierungspraxis; Veranlagungsbehörden; Gutglaubensschutz
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Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Felix Richner, Walter Frei, Stefan Kaufmann, Hans, Ulrich Kommentar zum Zürcher Steuergesetz2013