SCC Art. 115 -

Einleitung zur Rechtsnorm SCC:



Art. 115 SCC from 2024

Art. 115 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 115 II. Irretrievable breakdown (1)

Prior to the expiry of the two-year period, a spouse may petition for divorce if the marriage has irretrievably broken down for compelling reasons for which he or she is not responsible.

(1) Amended by No I of the FA of 19 Dec. 2003 (Separation Period in Divorce Law), in force since 1 June 2004 (AS 2004 2161; BBl 2003 3927 5825).

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Art. 115 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPC230020Ehescheidung (Kosten- und Entschädigungsfolgen)Parteien; Parteientschädigung; Beschwerde; Scheidung; Miteigentum; Vorinstanz; Miteigentums; AnwGebV; Beschwerdeverfahren; Scheidungsverfahren; Miteigentumsauflösung; Recht; Liegenschaft; Beklagten; Entscheid; Verfahren; Gericht; Aufwand; Klage; Begehren; Hauptverfahren; Entschädigung; Miteigentumsauflösungsprozess; Streitwert; Entscheidgebühr; Wesentlichen; Verantwortung; Grundgebühr
ZHPC220011Ehescheidung (Sistierung etc.) / Gemeinschaftliches Eigentum (Sistierung)Scheidung; Miteigentum; Miteigentums; Verfahren; Parteien; Bezirksgericht; Einzelgericht; Sistierung; Scheidungsverfahren; Liegenschaft; Entscheid; Recht; Auflösung; Verfahrens; Zuständigkeit; Prozesse; Vorinstanz; Klage; Verfügung; Gericht; Ehegatte; Aufhebung; Ehegatten; Beschluss; Beschwerdeverfahren; Prozesses; Miteigentumsauflösungsprozess; äftige
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVO140151Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeRechtspflege; Obergericht; Gesuch; Obergerichts; Obergerichtspräsident; Rechtsverbeiständung; Verfahren; Entscheid; Gesuche; Kantons; Klage; Gericht; Bestellung; Obergerichtspräsidenten; Interesse; Scheidungsverfahren; Präsident; Gerichtsschreiberin; Rechtsvertreterin; Gewährung; Scheidungsklage; Beurteilung; Gesuchen; Einreichung; Instanz; Zuständigkeit; Schlichtungsverfahren; Praxis; Antrag
SOZKBES.2020.162-Minuten; Aufwand; Ehefrau; Vorinstanz; Beschwerdeschrift; Auslagen; Akten; Entscheid; Scheidungsverfahren; Entschädigung; Gericht; Stunden; Hauptverhandlung; Verfügung; Kürzung; Eingabe; Ehemann; Kopie; Honorar; Apos; Entscheids; Honorarnote; Verfahren; Bezug; Rechtsbeiständin; Urteil; ätte
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
128 III 1Scheidung nach Art. 115 ZGB; Unzumutbarkeit bei psychischer Krankheit eines Ehegatten. Ob bei psychischer Krankheit eines Ehegatten die Fortführung der Ehe zumutbar erscheint, ist nach den allgemeinen im Rahmen von Art. 115 ZGB entwickelten Kriterien zu beurteilen. Die Voraussetzungen des Scheidungsgrundes der Geisteskrankheit gemäss Art. 141 aZGB kommen auch nicht auf dem Wege der Auslegung zum Zuge (E. 3). Scheidung; Krankheit; Beklagten; Urteil; Voraussetzungen; Parteien; Scheidungsgr; Berufung; Appellationshof; Vorinstanz; Situation; Zusammenhang; Scheidungsrecht; Ehegatte; Beistandspflicht; Recht; Unzumutbarkeit; Ehegatten; Geisteskrankheit; Auslegung; Bundesgericht; Erwägungen; Scheidungsrechts; Fallgruppe; ährigen
127 III 347Unzumutbarkeit im Sinne von Art. 115 ZGB. Scheidung einer Ehe, die bloss von der beklagten Partei zum Schein eingegangen worden ist (E. 2). Scheidung; Beklagten; Urteil; Kantons; Kantonsgericht; Bundesgericht; Recht; Unzumutbarkeit; Sinne; Heirat; Gatte; Lebens; Berufung; Schein; Richter; Klägers; Schweiz; Vierjahresfrist; Rechtsprechung; Bekanntschaft; Klage; Zuspruch; Rente; Parteien; Erwägungen; öglichst

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
SchwenzerPraxis Scheidungsrecht2000
- Kommentar zum neuen Scheidungsrecht, Zürich1999