LAgr Art. 112 - Spese amministrative

Einleitung zur Rechtsnorm LAgr:



Art. 112 LAgr dal 2025

Art. 112 Legge sull’agricoltura (LAgr) drucken

Art. 112 Spese amministrative

Le spese amministrative sono a carico dei Cantoni.


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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
93 IV 66Art. 111 und 112 Abs. 1 L WG sind nicht anwendbar, wenn die Widerhandlung zugleich ein Verbrechen oder Vergehen des Strafgesetzbuches erfüllt (Erw. 2). Art. 148 Abs. 1 StGB, Betrug. Vermögensschaden (Erw. 3 und 4). Schachtelkäse; Butter; Schachtelkäsefabrik; Verbilligungsbeiträge; Käser; Butyra; Käserei; Käsereibutter; ässig; Preis; Vorinstanz; Wüthrich; Verpflichtung; Betrug; Kochbutter; Landwirtschaft; ätzlich; Bestimmung; Widerhandlung; Busse; Bundes; Franken; Handlung; ührt; Landwirtschaftsgesetz; ätte; Schaden; Handel; Betrag; Verpflichtungserklärung