Bundesgerichtsgesetz (BGG)

Zusammenfassung der Rechtsnorm BGG:



Das Bundesgerichtsgesetz regelt die Organisation und Zuständigkeiten des Bundesgerichts in der Schweiz, einschliesslich der Arten von Rechtsstreitigkeiten, die vor dem Gericht verhandelt werden können, und der Rechtsmittel gegen Entscheidungen anderer Gerichte. Es behandelt auch Verfahrensfragen wie die Zustellung von Schriftstücken, die Vertretung der Parteien und die Begründung von Urteilen, sowie die Amtsdauer und Unabhängigkeit der Bundesrichter. Insgesamt ist das Gesetz ein wichtiges Instrument zur Sicherstellung der Rechtsstaatlichkeit und zur Gewährleistung eines fairen und effizienten Rechtsschutzes in der Schweiz.

Art. 112 BGG vom 2024

Art. 112 Bundesgerichtsgesetz (BGG) drucken

Art. 112 Eröffnung der Entscheide

1 Entscheide, die der Beschwerde an das Bundesgericht unterliegen, sind den Parteien schriftlich zu eröffnen. Sie müssen enthalten:

  • a. die Begehren, die Begründung, die Beweisvorbringen und Prozesserklärungen der Parteien, soweit sie nicht aus den Akten hervorgehen;
  • b. die massgebenden Gründe tatsächlicher und rechtlicher Art, insbesondere die Angabe der angewendeten Gesetzesbestimmungen;
  • c. das Dispositiv;
  • d. eine Rechtsmittelbelehrung einschliesslich Angabe des Streitwerts, soweit dieses Gesetz eine Streitwertgrenze vorsieht.
  • 2 Sofern es das Bundesrecht oder das kantonale Recht vorsieht, eröffnet die Behörde ihren Entscheid in der Regel zeitnah und ohne Begründung. (1) Die Parteien können in diesem Fall innert 30 Tagen eine vollständige Ausfertigung verlangen. Der Entscheid ist nicht vollstreckbar, solange nicht entweder diese Frist unbenützt abgelaufen oder die vollständige Ausfertigung eröffnet worden ist.

    3 Das Bundesgericht kann einen Entscheid, der den Anforderungen von Absatz 1 nicht genügt, an die kantonale Behörde zur Verbesserung zurückweisen oder aufheben.

    4 Für die Gebiete, in denen Bundesbehörden zur Beschwerde berechtigt sind, bestimmt der Bundesrat, welche Entscheide ihnen die kantonalen Behörden zu eröffnen haben.

    (1) Fassung gemäss Ziff. II 1 des BG vom 17. März 2023 (Verbesserung der Praxistauglichkeit und der Rechtsdurchsetzung), in Kraft seit 1. Jan. 2025 (AS 2023 491; BBl 2020 2697).

    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 112 Bundesgerichtsgesetz (BGG) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHKD210005AufsichtsbeschwerdeRekurs; Rekurrent; Obergericht; Antrag; Kammer; Rekurrenten; Grundbuch; Kantons; Obergerichts; Verfahren; Rekursgegner; Vorinstanz; Aufsichtsbeschwerde; Verwertung; Kommentar; Verwaltungskommission; Entscheid; Bundesgericht; Grundbuchsperre; Verfahrens; Rekurskommission; Urteil; Eingabe; Grundbuchsperren; Folgeinstanz; Verstoss; Rechtspflege
    ZHLY180035Abänderung Scheidungsurteil (vorsorgliche Massnahmen)Entscheid; Verfügung; Gesuch; Verfahren; Berufung; Parteien; Begründung; Recht; Verfahrens; Klägers; Sinne; Entscheids; Vollstreckbarkeit; Bundesgericht; Massnahmen; Vorinstanz; Antrag; Schutzschrift; Gericht; Bezirksgericht; Horgen; Beklagten; Entscheidgebühr; Zustellung; Erteilung; Obergericht; Kantons
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    BSVD.2018.7 (AG.2018.481)Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung und WegweisungRekurrent; Entscheid; Aufenthalt; Schweiz; Afghan; Afghanistan; Aufenthalts; Rekurs; Recht; Mazar-i-Sharif; Basel; Wegweisung; Härtefall; Rekurrenten; Gericht; Sicherheitslage; Stadt; Basel-Stadt; Situation; Staats; Person; Migration; Herkunft; Zustimmung; Sinne; Verfahren; VGEVD; önliche
    AGAG ZOR.2024.18-Richt; Apos; Kündigung; Berufung; Beklagten; Arbeitsverhältnis; Recht; Urteil; Klage; Belästigung; Entscheid; Verwarnung; Verfahren; Arbeitnehmer; Bundesgericht; Klägers; Telefon; Arbeitgeber; Arbeitsplatz; Streitwert; Klageantwort; Vorinstanz; Facebook; Arbeitszeugnis; Arbeitsverhältnisses; Emoji; Bundesgerichts
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    148 IV 22 (6B_1320/2020)
    Regeste
    Art. 184 Abs. 3 StPO ; Gehörsanspruch betreffend sachverständige Person und Gutachterfragen; Verzicht. Der aus Art. 184 Abs. 3 Satz 1 StPO fliessende Anspruch, sich zur sachverständigen Person und zu den Gutachterfragen zu äussern, besteht auch bei der Ernennung amtlicher Sachverständiger i.S.v. Art. 183 Abs. 2 StPO (E. 5.4).
    Anklage; Anklagesachverhalt; Gallen; Sachverständige; Kantons; Verletzung; Person; Urteil; Sachverständigen; Beweis; Gehör; Gutachten; Sachbeschädigung; Waffe; Verkehrsregeln; Gutachterfragen; Parteien; Raubes; Motorfahrzeugs; Verweigerung; Entzug; Aberkennung; Ausweises; Anklagesachverhalte; Tankstellenshop; Zivilforderung
    147 I 259 (6B_124/2021)
    Regeste
    Art. 6 Ziff. 1 EMRK ; Art. 5 Ziff. 4 EMRK ; Art. 64a i.V.m. Art. 64b StGB ; verwaltungsgerichtliches Verfahren zur bedingten Entlassung aus der Verwahrung, Beschleunigungsgebot. Art. 6 Ziff. 1 EMRK gewährleistet zahlreiche Rechte. In der Beschwerde ist klarzustellen, welcher Teilgehalt und inwiefern dieser durch die angefochtene Entscheidung konkret verletzt wurde (E. 1.3.2).
    Urteil; Gericht; Recht; Vorinstanz; Verfahren; Sinne; Entscheid; Justiz; Verwahrung; Anspruch; Freiheit; Verletzung; Bundesgericht; Kanton; Kantons; Entlassung; Verwaltungsgericht; Verhandlung; Justizvollzug; Anhörung; Freiheitsentzug; Sachen; Beschleunigungsgebot; Kognition; Obergericht; Gesuch; Gerichtshof

    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    B-3171/2020StiftungsaufsichtStiftung; Schenkung; Quot;; Urteil; Bundes; Zweck; Sachwalter; Vorinstanz; Recht; Verfügung; Clinic; Memory; Bundesverwaltung; Bundesverwaltungsgericht; Urteils; Entscheid; Sachwalters; Zusammenhang; Aufsicht; Zweckänderung; Dispositiv-Ziff; Beschwerde; Aktien; Gutachten; Beurteilung; Prozesse; Urteilsfähig

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    Donzallaz, Seiler Hand, zu Art. 112 BGG; 2008
    - Hand, Bern2007