AIG Art. 111a - Datenbekanntgabe (1)

Einleitung zur Rechtsnorm AIG:



Das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) ist ein schweizerisches Gesetz, das die Einreise, den Aufenthalt und die Integration von Ausländern in der Schweiz regelt. Es trat 2008 in Kraft und ersetzt das frühere Ausländergesetz. Das AIG legt die Bedingungen für die Einreise von Ausländern fest, wie Visumspflicht und Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen, sowie deren Rechte und Pflichten während ihres Aufenthalts, einschliesslich Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung und Sozialleistungen. Zudem enthält das Gesetz Bestimmungen zur Förderung der Integration von Ausländern in die schweizerische Gesellschaft, wie Sprachkurse und Integrationsprogramme.

Art. 111a AIG vom 2025

Art. 111a Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) drucken

Art. 111a Datenschutz im Rahmen der Schengen-Assoziierungsabkommen Datenbekanntgabe (1)

1 Die Bekanntgabe von Personendaten an die zuständigen Behörden von Staaten, die durch eines der Schengen-Assoziierungsabkommen gebunden sind, wird der Bekanntgabe von Personendaten zwischen Bundesorganen gleichgestellt.

2 Das SEM übermittelt der für die Überwachung der Schengen-Aussengrenzen zuständigen Europäischen Agentur Personendaten nach Artikel 105 Absatz 2, sofern diese die Daten zur Erfüllung der Aufgaben nach Artikel 87 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2019/1896 (2) benötigt. Diese Bekanntgabe wird der Bekanntgabe von Personendaten zwischen Bundesorganen gleichgestellt. (3)

(1) Fassung gemäss Anhang Ziff. 1 des BB vom 1. Okt. 2021 betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2019/1896 über die Europäische Grenz- und Küstenwache, in Kraft seit 1. Sept. 2022 (AS 2022 462; BBl 2020 7105).
(2) Siehe Fussnote zu Art. 7 Abs. 1bis.
(3) Eingefügt durch Anhang Ziff. 1 des BB vom 1. Okt. 2021 betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2019/1896 über die Europäische Grenz- und Küstenwache, in Kraft seit 1. Sept. 2022 (AS 2022 462; BBl 2020 7105).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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