LAA Art. 110 -

Einleitung zur Rechtsnorm LAA:



Art. 110 LAA de 2024

Art. 110 Loi fédérale sur l’assurance-accidents (LAA) drucken

Art. 110 (1)

(1) Abrogé par l’annexe ch. 111 de la L du 17 juin 2005 sur le TAF, avec effet au 1er janv. 2007 (RO 2006 2197 1069; FF 2001 4000).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
127 V 176Art. 78a UVG: Streitigkeiten zwischen Versicherern. Besteht zwischen Unfallversicherern Uneinigkeit darüber, welcher für ein Schadensereignis leistungspflichtig ist, kann der Versicherer, welcher gegenüber dem Versicherten die Leistungen erbracht hat und diese nun vom anderen Versicherer ganz oder teilweise zurückfordern will, das Bundesamt für Sozialversicherung anrufen, welches nach Art. 78a UVG mittels Verfügung darüber zu befinden hat, welcher Versicherer - allenfalls zu welchem Anteil - nach den materiellrechtlichen Vorschriften leistungspflichtig ist. Versicherer; Unfall; Verfügung; Swica; Leistung; Streit; Versicherungsgericht; Unfallversicherer; Streitig; Leistungen; Leistungspflicht; Streitigkeit; Streitigkeiten; Versicherern; Schulter; Zuständigkeit; Unfallversicherung; Einsprache; Verwaltungsgerichtsbeschwerde; Verfahren; Urteil; Kompetenzkonflikt; MAURER; Bundesamt; Sozialversicherung; Operation
114 V 51Art. 105 Abs. 2, 110 Abs. 1 UVG, Art. 118, 130 OG: Kompetenzkonflikt zwischen zwei Versicherern. - Es geht nicht an, ausserhalb der im UVG und OG vorgesehenen Zuständigkeitsordnung Kompetenzkonflikte unter Versicherern durch Privatvereinbarung dem Eidg. Versicherungsgericht auf dem Wege der verwaltungsrechtlichen Klage zum Entscheid zu unterbreiten (Erw. 2a). - Die Prorogation nach Art. 118 OG ist für das Eidg. Versicherungsgericht in den entsprechenden Verweisungsvorschriften nicht vorgesehen (Erw. 2b). Versicherer; Mobiliar; Versicherungsgericht; Nicola; Klage; Kompetenzkonflikt; Versicherern; Kompetenzkonflikte; Streitigkeit; Schweizerische; Zuständigkeit; Versicherungsfall; Rechtsweg; Instanz; Streitigkeiten; Leistungspflicht; Versicherungsleistungen; Einsprache; Widerklage; Versicherers; Unfallversicherung; Entscheid; Montag; Auffassung; Verfügung; Unzuständigkeit; Leistungen

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
BVGE 2008/64Unfallversicherung (Übriges)Versicherer; Unfall; Versicherung; EVGer; Ersatzkasse; Verfügung; Urteil; Leistungspflicht; Leistungen; Versicherern; Unfallversicherung; Verdienst; Einsprache; Einspracheentscheid; Streit; Verwaltungsgericht; Vorinstanz; Unfallversicherer; Recht; Koordination; Entscheid; Verdienste; Kompetenz; Gesuch; Bezug; Verfahren; Beschwerde; Kompetenzkonflikt