127 V 176 | Art. 78a UVG: Streitigkeiten zwischen Versicherern. Besteht zwischen Unfallversicherern Uneinigkeit darüber, welcher für ein Schadensereignis leistungspflichtig ist, kann der Versicherer, welcher gegenüber dem Versicherten die Leistungen erbracht hat und diese nun vom anderen Versicherer ganz oder teilweise zurückfordern will, das Bundesamt für Sozialversicherung anrufen, welches nach Art. 78a UVG mittels Verfügung darüber zu befinden hat, welcher Versicherer - allenfalls zu welchem Anteil - nach den materiellrechtlichen Vorschriften leistungspflichtig ist. | Versicherer; Unfall; Verfügung; Swica; Leistung; Streit; Versicherungsgericht; Unfallversicherer; Streitig; Leistungen; Leistungspflicht; Streitigkeit; Streitigkeiten; Versicherern; Schulter; Zuständigkeit; Unfallversicherung; Einsprache; Verwaltungsgerichtsbeschwerde; Verfahren; Urteil; Kompetenzkonflikt; MAURER; Bundesamt; Sozialversicherung; Operation |
114 V 51 | Art. 105 Abs. 2, 110 Abs. 1 UVG, Art. 118, 130 OG: Kompetenzkonflikt zwischen zwei Versicherern. - Es geht nicht an, ausserhalb der im UVG und OG vorgesehenen Zuständigkeitsordnung Kompetenzkonflikte unter Versicherern durch Privatvereinbarung dem Eidg. Versicherungsgericht auf dem Wege der verwaltungsrechtlichen Klage zum Entscheid zu unterbreiten (Erw. 2a). - Die Prorogation nach Art. 118 OG ist für das Eidg. Versicherungsgericht in den entsprechenden Verweisungsvorschriften nicht vorgesehen (Erw. 2b). | Versicherer; Mobiliar; Versicherungsgericht; Nicola; Klage; Kompetenzkonflikt; Versicherern; Kompetenzkonflikte; Streitigkeit; Schweizerische; Zuständigkeit; Versicherungsfall; Rechtsweg; Instanz; Streitigkeiten; Leistungspflicht; Versicherungsleistungen; Einsprache; Widerklage; Versicherers; Unfallversicherung; Entscheid; Montag; Auffassung; Verfügung; Unzuständigkeit; Leistungen |