130 V 237 | Art. 277 ZGB; Art. 22 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 lit. a AVIG; Art. 33 Abs. 1 AVIV sowie Rz C53 des Kreisschreibens des seco über die Arbeitslosenentschädigung (KS-ALE) (je in der seit 1. Juni 2002 geltenden Fassung). Rz C53 KS-ALE, wonach im Rahmen der Taggeldfestsetzung die Unterhaltspflicht gegenüber Kindern gemäss Art. 276 ff. ZGB höchstens bis zum 25. Altersjahr anzuerkennen sei, ist nicht gesetzmässig. Eine absolute zeitliche Begrenzung der Unterhaltspflicht auf das vollendete 25. Altersjahr besteht zivilrechtlich nicht.
| Unterhalt; Unterhaltspflicht; Arbeitslose; Taggeld; Ausbildung; Alter; Kindes; Kindern; Altersjahr; Eltern; Mündigkeit; Hinweise; Kommentar; KS-ALE; Praxis; Zivilgesetzbuch; Hinweisen; Umstände; Urteil; Arbeitslosenkasse; Kantons; Kreisschreibens; Arbeitslosenentschädigung; Fassung; Taggeldfestsetzung; Erwägungen; Umständen; Lehre |
110 V 30 | Art. 51 und 52 Abs. 1 AVIG. Die Insolvenzentschädigung deckt nur Lohnforderungen, die sich auf geleistete Arbeit beziehen, nicht aber Ansprüche bei ungerechtfertigter fristloser Entlassung des Arbeitnehmers. | Arbeit; Arbeitslose; Arbeitslosen; Insolvenzentschädigung; Verfügung; Ansprüche; Anspruch; Arbeitslosenentschädigung; Arbeitslosenkasse; Lohnforderung; Arbeitgeber; Lohnforderungen; Entlassung; Konkurs; Ausrichtung; Beschwerdegegner; Zweifel; Arbeitnehmer; Versicherungsgericht; Begehren; Arbeitslosenversicherung; Kantons; Arbeitsverhältnis; Wiedererwägung; Kasse; Recht; Stadlin; Arbeitsvertrag; äftig |