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Das schweizerische Kartellgesetz zielt darauf ab, den Wettbewerb zu fördern und zu schützen, indem es wettbewerbsbeschränkende Praktiken wie Kartelle und Missbrauch von Marktmacht verbietet. Es regelt auch Fusionen und Übernahmen, um sicherzustellen, dass sie den Wettbewerb nicht unangemessen einschränken. Die Wettbewerbskommission (WEKO) überwacht die Einhaltung des Gesetzes und kann bei Verstössen Geldstrafen verhängen, um fairen Wettbewerb und den Schutz der Verbraucherinteressen zu gewährleisten.
Art. 11 Ausnahmsweise Zulassung aus überwiegenden öffentlichen
Interessen
Unternehmenszusammenschlüsse, die nach Artikel 10 untersagt wurden, können vom Bundesrat auf Antrag der beteiligten Unternehmen zugelassen werden, wenn sie in Ausnahmefällen notwendig sind, um überwiegende öffentliche Interessen zu verwirklichen.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
GR | SK2 2023 30 | Untreue | Recht; Verfahren; Anzeige; Staatsanwaltschaft; Anzeigeerstatterin; Anzeige; Unterlagen; Klägerin; Verfahren; Wille; Rechtsanwalt; Privatkläger; Konstituierung; Formular; Willen; Parteien; Privatklage; Antrag; Willens; Verzicht; Rechtsmittel; Nydegger; Ermittlung; Kantonsgericht; StPO; Person; Schweizerische; Sinne |
GR | ZK2 2023 21 | Sicherheitsleistung | Entscheid; Verfahren; Rechtsmittel; Abschreibung; Berufung; Rechtsmitteleinleger; Verfahrens; Sicherheit; Vorinstanz; Erwägung; Sicherheitsleistung; Regionalgericht; Rechtsverweigerung; Verfügung; Plessur; Entscheids; Frist; Anfechtung; Parteien; Anfechtungsobj; Richter; Gericht; Honorarnote; Richters; Erkenntnis; Anfechtungsobjekt; Kanton; Abschreibungsentscheid |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
B-2050/2007 | Kartelle | Quot;; Mobil; Markt; Vorinstanz; Terminierung; Mobilfunk; Wettbewerb; Verfügung; Wettbewerbs; Recht; Richt; Preis; Orange; Sunrise; Recht; Bundes; Endkunde; Endkunden; Stellung; Mobilfunkanbieter; Leistung; Mobilfunkanbieterin; Fernmeldedienstanbieter; Terminierungsgebühr; Fernmeldedienstanbieterin; Mobilfunknetz |