FCSC Art. 11 - Protection of children and young people

Einleitung zur Rechtsnorm FCSC:



Art. 11 FCSC from 2024

Art. 11 Federal Constitution of the Swiss Confederation (FCSC) drucken

Art. 11 Protection of children and young people

1 Children and young people have the right to the special protection of their integrity and to the encouragement of their development.

2 They may personally exercise their rights to the extent that their power of judgement allows.


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Art. 11 Federal Constitution of the Swiss Confederation (BV) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPQ220061Kindesschutzmassnahme nach Art. 308 Abs. 1 und 2 ZGBKindes; Kindesschutz; Recht; Mutter; Kindesschutzmassnahme; Bezirksrat; Uster; Verfahren; Kindesschutzmassnahmen; Entscheid; Urteil; Schweiz; Unterbringung; Entwicklung; Unterkunft; Zuständig; Erwachsenen; Gesuch; Bewilligung; Rechtspflege; Erwachsenenschutzbehörde; Wohnraum; Bezug; Situation; Anordnung
ZHSB210633Mehrfache PornografieBeschuldigte; Beschuldigten; Staat; Urteil; Verteidigung; Berufung; Recht; Landes; Landesverweisung; Schweiz; Härte; Härtefall; Europa; Interesse; Gericht; Verlobte; Beziehung; Sinne; Verlobten; Vorinstanz; Kinder; Interessen; Berufungsverhandlung; Aufenthalt; Integration
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHAN.2021.00010Der Beschwerdeführer ist als Vater einer Tochter, welche ein Gymnasium im Kanton Zürich besucht, grundsätzlich zur Beschwerde legitimiert (E. 1.2). Auf seinen Antrag, die Maskentragpflicht auf der Sekundarstufe II sei so zu gestalten, dass keine Differenzierung zwischen Geimpften, Genesenen und Ungeimpften vorgenommen werde, lässt sich von vornherein nicht eintreten (E. 1.3).Covid-; Maske; Bildung; Person; Masken; Bildungsbereich; Personen; Schule; Schüler; Massnahme; Epidemie; Kanton; Verordnung; Maskentragpflicht; Schulen; Recht; Massnahmen; Interesse; Coronavirus; VCovid-; Kinder; Gesundheit; Bundes; Schülerin; Sekundarstufe; Schülerinnen; Epidemien
ZHVB.2008.00121Die um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung (Kantonswechsel) ersuchende brasilianische Staatsangehörige war während rund zweieinhalb Jahren mit einem Schweizer verheiratet. Aus dieser Beziehung ging eine heute dreijährige Tochter hervor. Anlässlich der Scheidung wurde die elterliche Sorge der Mutter zugeteilt.Aufenthalt; Schweiz; Recht; Aufenthaltsbewilligung; Anspruch; Tochter; Familien; Beziehung; Erteilung; Kanton; Anwesenheit; Familienleben; Vater; Schweizer; Mutter; Verfahren; Familienlebens; Eltern; Verwaltungsgericht; Kantons; Vorinstanz; Elternteil; Schutz; Kindes; Kontakt; Bürger; Prozessführung; Regierungsrat; Niederlassung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 IV 267 (6B_40/2020)
Regeste
Art. 5 Ziff. 1 EMRK ; Art. 11 BV ; Art. 3 Abs. 1 und Art. 4 KRK ; Art. 372 Abs. 1 und 3 StGB ; Art. 439 Abs. 2 StPO ; Strafvollzug, Vollzugsbefehl, Kindeswohl. Der Strafvollzug ist die zwingende gesetzliche Rechtsfolge der Straftat (E. 3.2.1).
Vollzug; Vollzugs; Kinder; Recht; Vollzug; Freiheit; Recht; Freiheitsstrafe; Urteil; Kindes; Person; Kindern; Luzern; Mutter; Vollzugsform; Besuch; Kanton; Kindeswohl; Rechte; Betreuung; Urteil; Vorinstanz; Vollzugs; Kantons; Trennung; Grosshof; Sinne
146 V 169 (9C_409/2019)
Regeste
Art. 11 Abs. 3 bis und Art. 53b Abs. 1 BVG ; Teilliquidation der Sammelstiftung infolge Kündigung des Anschlussvertrags. In concreto hat die Sammelstiftung die Kündigung des Anschlussvertrags durch die Gründerverbände eines Vorsorgewerks auch als Kündigung der Beitrittsvereinbarungen mit den betroffenen Arbeitgebern betrachtet. Damit sind die Voraussetzungen für eine Teilliquidation der Sammelstiftung grundsätzlich erfüllt (E. 3.2).
Anschluss; Vorsorge; Kündigung; Stiftung; Teilliquidation; Arbeitgeber; Anschlussvereinbarung; Personal; Vorsorgewerk; Vorsorgeeinrichtung; Arbeitnehmer; Pensionskasse; Personals; Anschlussvertrag; Beitrittsvereinbarung; Recht; Auflösung; Verband; Teilliquidationsreglement; Mitwirkung; Gründerverbände; Einverständnis; Schweiz; Beitrittsvereinbarungen; Vorsorgewerke; Arbeitnehmenden; Organ

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
E-2133/2024Asyl und WegweisungVerfahren; Verfahren; Vorinstanz; Recht; Bundes; Wegweisung; Schweiz; Verfügung; Beschwerdeführers; Person; Akten; Türkei; Bundesverwaltungsgericht; Urteil; Flüchtling; Gericht; Aufenthalt; Sachverhalt; Anspruch; BVGer; Staat; Provinz; Familie
C-3613/2023Zwangsanschluss an die AuffangeinrichtungBVGer; Vorinstanz; BVGer-act; Verfügung; Arbeitgeber; Zwangsanschluss; Arbeitgeberin; Beilage; Anschluss; Verfahren; Stiftung; Vorsorge; Wiedererwägung; Recht; Arbeitnehmer; Bundes; Verfahrens; Wiedererwägungsverfügung; Höhe; Dispositiv; Urteil; Verfahrenskosten; Auffangeinrichtung; Ausgleichskasse; Unterlagen; Bundesverwaltungsgericht; Zwangsanschlusses; Ziffer; Dispositiv-Ziffer

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
-Basler Kommentar Berufliche Vorsorge2021
Schwenzer, CottierBasler Zivilgesetzbuch I2014