Fusionsgesetz (FusG) Art. 109

Zusammenfassung der Rechtsnorm FusG:



Das schweizerische Fusionsgesetz regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Fusionen von Unternehmen, insbesondere von Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Genossenschaften. Es legt Verfahren, Voraussetzungen und Informationspflichten fest, um die Rechte der betroffenen Aktionäre, Gläubiger und Arbeitnehmer zu schützen. Das Gesetz zielt darauf ab, Fusionen transparent und gerecht abzuwickeln, die Rechte der Minderheitsaktionäre zu sichern und einen fairen Prozess zu gewährleisten.

Art. 109 FusG vom 2023

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Art. 109 10. Kapitel: Schlussbestimmungen Änderung bisherigen Rechts

Die Änderung bisherigen Rechts wird im Anhang geregelt.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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