Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG) Art. 108c

Zusammenfassung der Rechtsnorm IPRG:



Das Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG) ist ein schweizerisches Gesetz, das die Regeln für die Anwendung des Rechts in internationalen Rechtsfällen festlegt. Es regelt, welches Recht in Fällen mit Verbindungen zu mehreren Ländern anzuwenden ist, bestimmt die Zuständigkeit von Gerichten und regelt die Anerkennung ausländischer Entscheidungen sowie die Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche. Das IPRG trägt zur Rechtssicherheit und internationalen Zusammenarbeit in Rechtsangelegenheiten bei.

Art. 108c IPRG vom 2022

Art. 108c Bundesgesetz
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Art. 108c III. Anwendbares Recht

SR 0.221.556.1Für intermediärverwahrte Wertpapiere gilt das Haager Übereinkommen vom 5. Juli 2006 über die auf bestimmte Rechte an intermediärverwahrten Wertpapieren anzuwendende Rechtsordnung.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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