ZPO Art. 108 - Unnötige Prozesskosten

Einleitung zur Rechtsnorm ZPO:



Die Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln und Verfahren für Zivilprozesse in der Schweiz festlegt, wie z.B. Streitigkeiten über Verträge, Schadensersatzansprüche oder Familienrecht. Sie regelt die Zuständigkeit der Gerichte, den Ablauf des Verfahrens, die Beweisführung, die Urteilsfindung und die Vollstreckung von Urteilen, um den Parteien ein faires Verfahren zu gewährleisten und Rechtsansprüche durchzusetzen. Die ZPO ist ein wichtiges Instrument zur Regelung von Streitigkeiten und zur Sicherung der Rechtsordnung in der Schweiz.

Art. 108 ZPO vom 2025

Art. 108 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 108 Unnötige Prozesskosten

Unnötige Prozesskosten hat zu bezahlen, wer sie verursacht hat.


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Art. 108 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRB240003Forderung (Kosten- und Entschädigungsfolgen)Vorinstanz; Wohnsitz; Gericht; Beklagten; Parteien; Klage; Entscheid; Gerichtskosten; Beschwerdeverfahren; Anschein; Anmeldung; Schlichtungsverhandlung; Verfahren; Parteientschädigung; Verhalten; Schlichtungsverfahren; Beschluss; Disp-Ziff; Bezirk; Prozesskosten; Bundesgericht; Obergericht; Rechtsanwalt; Meilen
ZHPS240009KonkurseröffnungKonkurs; Betreibung; Verfahren; Konkursandrohung; Forderung; Gericht; Parteien; Rechtsöffnungs; Urteil; SchKG; Konkurseröffnung; Dietikon; Nichtigkeit; Betreibungsamt; Rechtsöffnungskosten; Verfügung; Gerichtsgebühr; Parteientschädigung; Entscheid; Kantons; Gläubigerin; Bezirksgerichtes; Akten; Vorschuss; Konkursgericht; Betreibungsamtes; Betreibungskosten; Zustellung; Zivilprozess
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB180005AufsichtsbeschwerdeAnzeige; Anzeigeerstatter; Gericht; Aufsicht; Bezirksgericht; Aufsichts; Obergericht; Verfahren; Beschwerdegegner; Aufsichtsbeschwerde; Betreibungsamt; Verfügung; Verwaltungskommission; Stellung; Thalwil; Obergerichts; Beschluss; Anzeigeerstatters; Kantons; Frist; Richter; Geschäfts-Nr; Oberrichterin; Eingabe; Pfändung; Betreibungsamtes; Gerichts-; Recht; Zivilkammer; Urteil
ZHVB180006Aufsichtsbeschwerde gegen ein BezirksgerichtVerfahren; Aufsicht; Aufsichts; Bezirksrichter; Anzeigeerstatter; Aufsichtsbeschwerde; Verfahrens; Richter; Umteilung; Eingabe; Gericht; Obergericht; Verfügung; Parteien; Eheschutzverfahren; Stellung; Rechtsverzögerung; Abwesenheit; Aufsichtsbehörde; Amtspflichtverletzung; Stellungnahme; Ersatzrichter; Kanton; Kantons; Bezirksgericht; Einzelrichter; Obergerichts; Unterlagen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
141 III 426Art. 107 f. ZPO; Kostenauflage an einen Dritten, der nicht Prozesspartei ist; unnötige Kosten. Einem Dritten können gestützt auf Art. 107 Abs. 1 ZPO keine Verfahrenskosten auferlegt werden (E. 2.3). Begriff der unnötigen Kosten im Sinne von Art. 108 ZPO. Frage offengelassen, ob die Auflage unnötiger Kosten zulasten eines Dritten ein vorwerfbares Verhalten voraussetzt (E. 2.4).
Verfahren; Gesellschaft; Prozesskosten; Kostenauflage; Vorinstanz; Verhalten; Verfahrens; TAPPY; Botschaft; Zivilprozessordnung; Kommentar; Recht; Urteil; Schweizer; RÜEGG; Generalversammlung; JENNY; Schweizerische; Prozesses; Prozesspartei; Verwaltungsrat; Beschwerdegegner; Auferlegung; STERCHI
140 III 159 (4A_29/2014)Richterliches Ermessen bei der Verfahrensleitung; Zeitpunkt der Ansetzung einer Frist zur Klageantwort; unnötige Kosten. Ist das Gericht gehalten, mit der Zustellung der Klage an die Gegenpartei und der Ansetzung einer Frist zur Klageantwort zuzuwarten, bis der Kostenvorschuss bezahlt ist, um dem Kläger allenfalls unnötige Kosten (Parteientschädigung) zu ersparen? Frage namentlich unter Berücksichtigung der Bestimmungen von Art. 59 Abs. 2 lit. f und Art. 60 ZPO sowie von Art. 65, 98, 101 Abs. 2 und Art. 124 Abs. 1 ZPO verneint (E. 2 und 4). Klage; Kostenvorschuss; Gericht; Verfahren; Frist; Klageantwort; Kostenvorschusses; Parteien; Schweizerische; Vorinstanz; Zivilprozessordnung; Parteientschädigung; Verfahrens; Kommentar; Leistung; Vorschuss; Ermessen; Antwort; Prozessvoraussetzung; Frist; TAPPY; Verfahrensleitung; Regel; Recht; Verfügung; Entwurf; Antrag; Sicherheit

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Susanne BollingerBasler Kommentar ATSG2019
Sutter-Somm, David, Leuenberger, Schweizer Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung [ZPO]2016