LwG Art. 106 - Investitionskredite für einzelbetriebliche Massnahmen

Einleitung zur Rechtsnorm LwG:



Das schweizerische Landwirtschaftsgesetz regelt die landwirtschaftliche Produktion und Förderung in der Schweiz, legt Grundsätze für nachhaltige Landwirtschaft und Umweltschutz fest, schützt Tiere und Pflanzen, fördert die Qualität landwirtschaftlicher Produkte und sichert die Ernährungssicherheit. Es unterstützt landwirtschaftliche Betriebe, fördert Innovationen und dient der Existenzsicherung von Bauernfamilien sowie dem Erhalt der Kulturlandschaft in der Schweiz.

Art. 106 LwG vom 2025

Art. 106 Landwirtschaftsgesetz (LwG) drucken

Art. 106 (1) Investitionskredite für einzelbetriebliche Massnahmen

Investitionskredite für einzelbetriebliche Massnahmen werden für Massnahmen nach Artikel 87a Absatz 1 Buchstaben b und d Ziffern 1 und 3 gewährt.

(1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 16. Juni 2023, in Kraft seit 1. Jan. 2025 (AS 2024 623; BBl 2020 3955).

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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGII/1-2009/5Entscheid Art. 87 Abs. 1 lit. a, Art. 89 Abs. 1 lit. b und d LwG (SR 910.1); Art. 3 Abs. 1ter lit. a, Art. 8, Art. 10 Abs. 1 SVV (SR 913.1). Investitionshilfe für Hochbaumassnahme. Finanzier- und Tragbarkeit der geplanten Investition (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung II/1, 30. April 2010, II/1-2009-5). Investition; Betrieb; Vorinstanz; Rekurrent; Investitionskredit; Landwirtschaft; Gesuch; Rekurrenten; Entscheid; Investitionskredite; Milch; ürzt:; Finanzierung; Deckungsbeitrag; Pacht; Investitionshilfe; Bundes; Tragbarkeit; Rekurs; Massnahmen; Gewährung; Strukturverbesserung; Landwirtschaftliche; Erwägungen; Produktionskosten; Kapitalkosten; Hypothek; ützt
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Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-2223/2006Wirtschaft ? Technische Zusammenarbeit (Übriges)Investition; Investitionskredit; Bundes; Investitionskredite; Massnahme; Massnahmen; Vorinstanz; Finanzierung; Gesuch; Kanton; Bundesverwaltung; Landwirtschaft; Bundesverwaltungsgericht; Verfügung; Beiträge; Sanierung; Kredit; Kantons; Höhe; Verbesserung; Finanzierungslücke; Tragbarkeit; Entscheid; Hypothek; Voraussetzung; Wohnhaus; Belastung; Volkswirtschaftsdirektion; Wohnverhältnisse; Berggebieten