VEGM Art. 104a - Veröffentlichung in der Rechtsprechungsdatenbank des Gerichtshofs
Einleitung zur Rechtsnorm VEGM:
Die Verfahrensordnung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) regelt die Abläufe und Regeln für Klagen vor dem Gerichtshof, einschliesslich der Behandlung von Beschwerden von Einzelpersonen oder Gruppen gegen Staaten wegen Verletzungen der Europäischen Menschenrechtskonvention. Sie umfasst Bestimmungen zur Zulässigkeit von Beschwerden, Beweisführung, Anhörung der Parteien, Entscheidungsfindung, einstweilige Massnahmen und Vollstreckung von Urteilen. Die Verfahrensordnung des EGMR ist ein wichtiges Instrument zur Sicherung der Menschenrechte in Europa und zur Stärkung des Schutzes der individuellen Rechte der Bürger.
Art. 104a VEGM vom 2022
Art. 10 Veröffentlichung der Urteile, Entscheidungen und Gutachten 4a Veröffentlichung in der Rechtsprechungsdatenbank des Gerichtshofs
Alle Urteile, Entscheidungen und Gutachten werden unter der Verantwortung des Kanzlers in der Rechtsprechungsdatenbank HUDOC des Gerichtshofs veröffentlicht. Dies gilt jedoch nicht für Entscheidungen, die nach Artikel 52a Absatz 1 von einem Einzelrichter getroffen werden, für Entscheidungen, die nach Artikel 54 Absätze 3 und 4 von einem Sektionspräsidenten oder Vizepräsidenten der Sektion in seiner Eigenschaft als Einzelrichter getroffen werden, oder für Entscheidungen eines Komitees, die nach Artikel 52a Absatz 2 nur summarisch begründet werden; der Gerichtshof macht der Öffentlichkeit in regelmässigen Abständen allgemeine Informationen über diese Entscheidungen zugänglich.
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.