LAA Art. 104 - Autres assurances sociales

Einleitung zur Rechtsnorm LAA:



Art. 104 LAA de 2024

Art. 104 Loi fédérale sur l’assurance-accidents (LAA) drucken

Art. 104 (1) Autres assurances sociales

Le Conseil fédéral peut régler la coordination des indemnités journalières de l’assurance-accidents avec celles des autres assurances sociales.

(1) Nouvelle teneur selon l’annexe ch. 12 de la LF du 6 oct. 2000 sur la partie générale du droit des assurances sociales, en vigueur depuis le 1er janv. 2003 (RO 2002 3371; FF 1991 II 181 888, 1994 V 897, 1999 4168).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 104 Loi fédérale sur l’assurance-accidents (UVG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGUV 2007/40, UV 2007/89Entscheid Art. 25 Abs. 3 UVV, Art. 6 und 69 ATSG: Abkommen zwischen der Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland über die Arbeitslosenversicherung (SR 0.837.913.6). Abkommen über die soziale Sicherheit zwischen der Schweiz und der Bundesrepubli9k Deutschland (SR 0.831.109.136.1). Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit (APF; SR 0.142.112.681). Art. 12 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71. Gesetzmässigkeit von Art. 25 Abs. 3 UVV. Bemessung der Arbeitsfähigkeit gestützt auf einen Einkommensvergleich. Berücksichtigung von deutschen Arbeitslosenversicherungsleistungen einer CH-Bürgerin mit Wohnsitz in Deutschland bei der Berechnung von schweizerischen Unfalltaggeldleistungen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 3. Februar 2009, UV 2007/40 + 89). Arbeit; Taggeld; Unfall; UV-act; Leistung; Arbeitslosen; Verordnung; Arbeitsunfähigkeit; Einsprache; Anspruch; Taggeldleistung; Arbeitslosenversicherung; Leistungen; Einspracheentscheid; Arbeitsfähigkeit; Taggeldleistungen; Unfallversicherung; Person; Abkommen; Einkommen; Deutschland; Quot; Unfalltaggeld; Gutachten; Beschwerden

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGUV 2007/40, UV 2007/89Entscheid Art. 25 Abs. 3 UVV, Art. 6 und 69 ATSG: Abkommen zwischen der Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland über die Arbeitslosenversicherung (SR 0.837.913.6). Abkommen über die soziale Sicherheit zwischen der Schweiz und der Bundesrepubli9k Deutschland (SR 0.831.109.136.1). Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit (APF; SR 0.142.112.681). Art. 12 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71. Gesetzmässigkeit von Art. 25 Abs. 3 UVV. Bemessung der Arbeitsfähigkeit gestützt auf einen Einkommensvergleich. Berücksichtigung von deutschen Arbeitslosenversicherungsleistungen einer CH-Bürgerin mit Wohnsitz in Deutschland bei der Berechnung von schweizerischen Unfalltaggeldleistungen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 3. Februar 2009, UV 2007/40 + 89). Arbeit; Taggeld; Unfall; UV-act; Leistung; Arbeitslosen; Verordnung; Arbeitsunfähigkeit; Einsprache; Anspruch; Taggeldleistung; Arbeitslosenversicherung; Leistungen; Einspracheentscheid; Arbeitsfähigkeit; Taggeldleistungen; Unfallversicherung; Person; Abkommen; Einkommen; Deutschland; Quot; Unfalltaggeld; Gutachten; Beschwerden
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
124 V 310Art. 107 Abs. 2 UVG; Art. 129 UVV: Gerichtsstand für Beschwerden gegen einen Einspracheentscheid. "Betroffener" im Sinne von Art. 107 Abs. 2 UVG ist nur die Person, um deren Versicherungsleistungen oder Versicherteneigenschaft es geht. Die Beschwerde ist daher in jedem Fall bei der kantonalen Rechtsmittelinstanz am Wohnsitz des Versicherten einzureichen, auch wenn die Krankenkasse Beschwerde erhebt. ändig; Wohnsitz; Gericht; Person; Sozialversicherung; Kanton; Zuständig; Kantons; Zuständigkeit; Versicherer; Unfall; Versicherungsgericht; Gerichtsstand; Versicherungsleistungen; Versicherteneigenschaft; SWICA; Verwaltungsgericht; Einsprache; Thurgau; Einspracheentscheid; Verfügung; Unfallversicherung; Recht; Gesetzgeber; ühren