AIG Art. 103a - Informationssystem Einreiseverweigerungen
Einleitung zur Rechtsnorm AIG:
Das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) ist ein schweizerisches Gesetz, das die Einreise, den Aufenthalt und die Integration von Ausländern in der Schweiz regelt. Es trat 2008 in Kraft und ersetzt das frühere Ausländergesetz. Das AIG legt die Bedingungen für die Einreise von Ausländern fest, wie Visumspflicht und Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen, sowie deren Rechte und Pflichten während ihres Aufenthalts, einschliesslich Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung und Sozialleistungen. Zudem enthält das Gesetz Bestimmungen zur Förderung der Integration von Ausländern in die schweizerische Gesellschaft, wie Sprachkurse und Integrationsprogramme.
Art. 103a AIG vom 2025
Art. 103a (1) Informationssystem Einreiseverweigerungen
1 Das SEM führt ein internes Informationssystem über Einreiseverweigerungen nach Artikel 65 (INAD-System). Es dient zur Umsetzung von Sanktionierungen bei Sorgfaltspflichtverletzungen nach Artikel 122a sowie zur Erstellung von Statistiken.
2 Das System enthält folgende Daten über Personen, denen die Einreise in den Schengen-Raum verweigert wurde:a. Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit;b. Angaben zum Flug;c. Angaben zum Grund der Einreiseverweigerung;d. Angaben zu Verfahren wegen Sorgfaltspflichtverletzungen nach Artikel 122a im Zusammenhang mit der betreffenden Person.
3 Die im System erfassten Daten werden nach zwei Jahren anonymisiert.
4 Beim Grenzübertritt können die auf dem biometrischen Pass oder auf der Teilnehmerkarte enthaltenen Daten mit dem automatisierten Polizeifahndungssystem (RIPOL) und dem SIS abgeglichen werden. (2)
(1) Ursprünglich: Art. 103b. Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 20. Juni 2014 (Sorgfalts- und Meldepflichtverletzungen durch Luftverkehrsunternehmen, Informationssysteme), in Kraft seit 1. Okt. 2015 ([AS 2015 3023]; [BBl 2013 2561]).
(2) Eingefügt durch Anhang 1 Ziff. 1 des BB vom 18. Dez. 2020 über die Genehmigung und die Umsetzung der Notenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Rechtsgrundlagen über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS), in Kraft seit 22. Nov. 2022 ([AS 2021 365]; [2022 636]; [BBl 2020 3465]).
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.