Art. 102 LCR de 2024
Art. 102 Relation avec d’autres lois pénales (1)
1 À défaut de prescriptions contraires de la présente loi, les dispositions générales du code pénal suisse (2) sont applicables.
2 Sont réservées les dispositions spéciales du code pénal suisse ainsi que la législation sur la police des chemins de fer.
(1) Nouvelle teneur selon le ch. I de la LF du 20 mars 1975, en vigueur depuis le 1er août 1975 (RO 1975 1257 1268 art. 1; FF 1973 II 1141).(2) RS 311.0
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
Art. 102 Loi fédérale sur la circulation routière (SVG) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SU230049 | Übertretung von Verkehrsvorschriften | Beschuldigte; Beschuldigten; Berufung; Vorinstanz; Mobiltelefon; Urteil; Verteidigung; Verkehr; Blick; Sachverhalt; Zeuge; Stadtrichteramt; Sekunden; Fahrzeug; Verletzung; Busse; Fahrt; Mobiltelefons; Verbindung; Würdigung; Polizei; Befehl; Gericht; Verrichtung; Strasse; Sinne; Einvernahme |
ZH | SU220043 | Verletzung der Verkehrsregeln | Beschuldigte; Berufung; Beschuldigten; Fahrzeug; Verkehr; Urteil; Vorinstanz; Busse; Verbindung; Aufmerksamkeit; Verkehrsregeln; Recht; Statthalteramt; Bezirk; Meilen; Gericht; Verletzung; Verfahren; Sachverhalt; Kreisel; Sinne; Verfahrens; Kollision; Sachverhalts; Über |
Dieser Artikel erzielt 106 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | B 2019/236 | Entscheid Strassenverkehrsrecht, Art. 16c Abs. 1 lit. a, Art. 16c Abs. 2 lit. c, Art. 16 Abs. 3 SVG. Der Beschwerdeführer hat als Lenker eines Motorrades die zulässige Höchstgeschwindigkeit ausserorts von 80 km/h nach Abzug der Sicherheitsmarge um 35 km/h überschritten. Seine Zweifel an der Richtigkeit der Tatsachenfeststellungen sind unbegründet. Die konkreten Umstände rechtfertigen keine Abweichung von der bundesgerichtlichen Rechtsprechung, wonach eine solche Geschwindigkeitsüberschreitung die Voraussetzungen für eine schwere Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften in objektiver und subjektiver Hinsicht erfüllt. Die Voraussetzungen für die Anwendung der Mindestentzugsdauer von zwölf Monaten im Rückfall sind – entgegen der verschiedenen | Recht; Führerausweis; Verkehrs; Strasse; Strassen; Hinweis; Widerhandlung; Befehl; Erwägung; Entzug; Umstände; Verfahren; Strassenverkehrs; Quot; Vorinstanz; Höchstgeschwindigkeit; Geschwindigkeit; Behörde; Beschwerdeergänzung; Sachverhalt; Hinweise; Beschwerdeführers; Beschwerdegegner; Polizei; Verletzung |
SG | IV-2018/47 | Entscheid Art. 16c Abs. 1 lit. a, Art. 16c Abs. 2 lit. c, Art. 32 Abs. 1 SVG (SR 741.01); Art. 4a Abs. 1 lit. b VRV (SR 741.11). Der Rekurrent überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit ausserorts von 80 km/h mit dem Motorrad um 35 km/h. Bestätigung des zwölfmonatigen Führerausweisentzugs wegen schwerer Widerhandlung. Die zahlreichen Einwände des Rekurrenten (u.a. unzulässiges Abstellen auf den Strafbefehl und den im Strafverfahren festgestellten Sachverhalt, fehlende Korrektheit einer früheren Führerausweisentzugsverfügung, zu hinterfragende bundesgerichtliche Rechtsprechung hinsichtlich der Führerausweisentzüge bei Geschwindigkeitsüberschreitungen sowie des Zeitpunkts des Beginns der Rückfallfrist) sind unbegründet (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 26. September 2019, IV-2018/47). Gegen diesen Entscheid wurde beim Verwaltungsgericht Beschwerde erhoben. Das Verwaltungsgericht hat die Beschwerde mit Entscheid vom 24. Februar 2020 abgewiesen ( B 2019/236). Gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts wurde beim Bundesgericht Beschwerde erhoben (1C_210/2020). | Rekurrent; Recht; Führerausweis; Widerhandlung; Verfahren; Strasse; Verfügung; Geschwindigkeit; Vorinstanz; Führerausweisentzug; Strassen; Befehl; Verkehrs; Verfahren; Strassenverkehrs; Rekurs; Rekurrenten; Verletzung; Umstände; Geschwindigkeitsüberschreitung; Rechtsprechung; Verwaltung; Administrativmassnahme; Gefährdung; Sachverhalt; Vorfall; Verfahrens; ücksichtigen |
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 IV 439 (6B_282/2021) | Regeste Art. 91 Abs. 2 lit. b, Art. 31 Abs. 2 und Art. 55 Abs. 7 lit. a SVG , Art. 2 Abs. 2 lit. a VRV , Art. 34 lit. a VSKV-ASTRA , Art. 12 Abs. 2 StGB ; Fahren in fahrunfähigem Zustand nach Cannabiskonsum, Zulässigkeit der auf Verordnungsebene festgelegten Grenzwerte, Vorsatz. Die in Art. 2 Abs. 2 VRV festgelegte Nulltoleranz für THC im Strassenverkehr sowie der für einen entsprechenden Nachweis im Blut des Fahrzeuglenkers in Art. 34 lit. a VSKV-ASTRA festgesetzte Bestimmungsgrenzwert von 1,5 µg/L liegen im Rahmen der delegierten Rechtsetzungsbefugnisse des Bundesrats resp. des Bundesamts für Strassen und sind nicht unhaltbar (E. 3). | ähig; Urteil; Cannabis; Strassen; Grenzwert; ASTRA; Vorinstanz; Bundesrat; Tatbestand; Täter; VSKV-ASTRA; Strassenverkehr; Bundesgericht; Fahrunfähigkeit; Verordnung; Hinweis; Anklage; Tatbestands; Eventualvorsatz; Hinweisen; Erfolg; Sinne; Substanz; Fahrfähigkeit; Alkohol; Zustand; Grenzwerte |
123 IV 84 | Art. 2 Abs. 2 StGB; Art. 27 Abs. 1 SVG, Art. 90 Ziff. 1 SVG und Art. 102 Ziff. 1 SVG; Aufhebung einer Geschwindigkeitsbeschränkung; Grundsatz der lex mitior. Die Aufhebung einer Geschwindigkeitsbeschränkung führt nicht dazu, dass eine vor der Aufhebung erfolgte Missachtung nicht mehr bestraft werden dürfte (E. 3b). | Luzern; Recht; Geschwindigkeitsbeschränkung; Aufhebung; Kantons; Bundesrat; Höchstgeschwindigkeit; Verfügung; Entscheid; Bundesrates; Bestimmung; Regierungsrat; Zeitpunkt; Urteil; Staatsanwaltschaft; Missachtung; Autobahn; Geschwindigkeitsbeschränkungen; Eidgenössische; Bundesgericht; Geschwindigkeitsüberschreitung; Presse; Entfernung; Inkrafttreten; Begehung; Verhaltensweise; Pornographie; Rechtsanschauung |
Anwendung im Bundesverwaltungsgericht
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
F-481/2020 | Ordentliche Einbürgerung | Einbürgerung; Recht; Recht; Vorinstanz; SEM-act; Bundes; Register; Bürger; Bürgerrecht; Einbürgerungsbewilligung; Urteil; Gesuch; Schweiz; Befehl; Probezeit; Geldstrafe; Bundesverwaltungsgericht; BVGer; Erteilung; Privatauszug; Rechtsordnung; Handbuch; Urteile; Tagessätzen; Geburtsdatum; Beschwerdeführers; Vorstrafen; össische |