BV Art. 100 - Konjunkturpolitik

Einleitung zur Rechtsnorm BV:



Die Bundesverfassung der Schweiz ist das wichtigste Gesetz des Landes, das die Grundprinzipien des Staates festlegt. Sie wurde erstmals 1848 verabschiedet und zuletzt 1999 überarbeitet. Die Verfassung regelt die Organisation der Bundesbehörden, die Grundrechte der Bürger, die Beziehungen zwischen Bund und Kantonen sowie die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit. Sie bildet die Grundlage des schweizerischen Rechtssystems, gewährleistet die Gewaltenteilung und schützt unter anderem Meinungs- und Religionsfreiheit sowie die Menschenwürde.

Art. 100 BV vom 2024

Art. 100 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) drucken

Art. 100 Konjunkturpolitik

1 Der Bund trifft Massnahmen für eine ausgeglichene konjunkturelle Entwicklung, insbesondere zur Verhütung und Bekämpfung von Arbeitslosigkeit und Teuerung.

2 Er berücksichtigt die wirtschaftliche Entwicklung der einzelnen Landesgegenden. Er arbeitet mit den Kantonen und der Wirtschaft zusammen.

3 Im Geld- und Kreditwesen, in der Aussenwirtschaft und im Bereich der öffentlichen Finanzen kann er nötigenfalls vom Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit abweichen.

4 Bund, Kantone und Gemeinden berücksichtigen in ihrer Einnahmen- und Ausgabenpolitik die Konjunkturlage.

5 Der Bund kann zur Stabilisierung der Konjunktur vorübergehend auf bundesrechtlichen Abgaben Zuschläge erheben oder Rabatte gewähren. Die abgeschöpften Mittel sind stillzulegen; nach der Freigabe werden direkte Abgaben individuell zurückerstattet, indirekte zur Gewährung von Rabatten oder zur Arbeitsbeschaffung verwendet.

6 Der Bund kann die Unternehmen zur Bildung von Arbeitsbeschaffungsreserven verpflichten; er gewährt dafür Steuererleichterungen und kann dazu auch die Kantone verpflichten. Nach der Freigabe der Reserven entscheiden die Unternehmen frei über deren Einsatz im Rahmen der gesetzlichen Verwendungszwecke.


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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSVG.2020.12 (AG.2021.311)Änderung vom 17. November 2020 der Verordnung betreffend Unterstützungsprogramm insbesondere für Hotellerie und Gastronomie (COVID-19-Verordnung Unterstützung Hotellerie Gastronomie)COVID-; Verordnung; Bundes; Kanton; Härtefall; Unterstützung; Hotellerie; Gastronomie; Beschwerde; Kantone; Basel; Unternehmen; Regel; Lohnsumme; Regelung; Regierungsrat; -Verordnung; Verfassungs; Betrieb; Basel-Stadt; Massnahmen; Härtefallmassnahmen; Voraussetzung; Basis; Betriebe; Schausteller; Voraussetzungen; Beitrags
AGAGVE 2001 74AGVE 2001 74 S.342 2001 Verwaltungsgericht 342 [...] 74 Zuschlagskriterien, Subkriterien, vergabefremde Kriterien. - Lehrlingsausbildung...Zuschlag; Zuschlags; Verga; Zuschlagskrite; Vergabe; Ausschreibung; Lehrlinge; Schlüs; Zuschlagskriterien; Schlüssel; Bewer; Lehrlingsaus; Zuschlagskriterium; SubmD; Submis; Kriterien; Submission; Bewertung; Vergabestelle; Lehrlingsausbil; Qualifi; Lehrlingsausbildung; Qualifikation; Kriterium; Ausschreibungs; Gewicht; Schlüsselpersonal; Gewichtung; ücksichtigt
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Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-364/2010KartelleQuot;; Wettbewerb; Preis; Markt; Vorinstanz; Wettbewerbs; Medikament; Publikum; Publikums; Medikamente; Apotheke; Viagra; Arznei; Arzneimittel; Bundes; Patient; Verkauf; Ärzte; Preise; Verkaufs; Apotheken; Patienten; Verfügung; Publikumspreis; Cialis; Levitra; Publikumspreise; Recht
B-362/2010KartelleQuot;; Wettbewerb; Preis; Markt; Vorinstanz; Wettbewerbs; Medikament; Publikum; Publikums; Medikamente; Bundes; Apotheke; Arznei; Arzneimittel; Levitra; Patient; Ärzte; Recht; Apotheken; Verkauf; Verfügung; Publikumspreis; Viagra; Verkaufs; Publikumspreise; Patienten; Preise; Kartell