CPP Art. 10 - Presunzione d’innocenza e valutazione delle prove

Einleitung zur Rechtsnorm CPP:



Art. 10 CPP dal 2024

Art. 10 Codice di procedura penale (CPP) drucken

Art. 10 Presunzione d’innocenza e valutazione delle prove

1 Ognuno è presunto innocente fintanto che non sia condannato con decisione passata in giudicato.

2 Il giudice valuta liberamente le prove secondo il convincimento che trae dall’intero procedimento.

3 Se vi sono dubbi insormontabili quanto all’adempimento degli elementi di fatto, il giudice si fonda sulla situazione oggettiva più favorevole all’imputato.


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Art. 10 Codice di procedura penale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB230259geringfügige SachbeschädigungBeschuldigte; Beschuldigten; Berufung; Täter; Vorinstanz; Aussage; Urteil; Verteidigung; Gericht; Privatklägerschaft; Aussagen; Staatsanwaltschaft; Recht; Verfahren; Zeuge; Person; Restaurant; Sachbeschädigung; Verfahrens; Punkt; Anklage; Darstellung; -Sihl; Blumentöpfe; Täters; Zürich-Sihl; Abteilung; Forderung; Schuld
ZHUE230318EinstellungBeschwerdegegner; Richt; Staatsanwaltschaft; Recht; Aussage; Aussagen; Geschlechtsverkehr; Beschwerdegegners; Vorfall; Zeugen; Schwester; Willen; Ständnis; Schwager; Bezug; Anklage; Gericht; Kantons; Vergewaltigung; Verfahren; Einverständnis; Einstellung; Verfahren; Unterschied
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSTBER.2023.35-Beweis; Beschuldigte; Recht; Richt; Urteil; Berufung; Beschuldigten; Betäubungsmittel; Verfahren; Urteils; Betäubungsmittelgesetz; Beweise; Polizei; Person; Staat; Hausdurchsuchung; Anklage; Apos; Aussage; Marihuana; Berufungskläger; Vorinstanz; Berufungsverfahren; Hinweise; Bundesgericht; Solothurn; Indooranlage; Bundesgerichts; Schwester
SOSTBER.2024.5-Beschuldigte; Fahrrad; Recht; Beschuldigten; Verfahren; Täter; Verfahren; Beruf; Berufung; Beweis; Urteil; Verteidigung; Freiheit; Aussage; Verfahrens; Freiheitsstrafe; Gericht; Diebstahl; Entschädigung; Staat; Person; Apos; Berufungsverfahren; Recht; ässig
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
150 IV 1 (6B_953/2023)
Regeste
Art. 61 StGB ; Massnahmen für junge Erwachsene, Untermassverbot. Das aus dem Verhältnismässigkeitsprinzip abgeleitete Untermassverbot, wonach Dauer und Eingriffsintensität der Massnahme im Verhältnis zur aufgeschobenen Strafe nicht zu geringfügig sein dürfen, ist in Zusammenhang mit Massnahmen für junge Erwachsene zu berücksichtigen (E. 2.3.1 und 2.4.2). Längere Freiheitsstrafen, bei denen die maximale Dauer der Massnahme nicht einmal zwei Dritteln der Strafzeit gleichkommt, sind nur ausnahmsweise zwecks stationärer Behandlung auszusetzen, wenn die Erfolgsaussichten besonders günstig sind bzw. ein Resozialisierungserfolg erwartet werden darf, der sich durch den Vollzug der Freiheitsstrafe mit ambulanter Behandlung von vornherein nicht erreichen lässt (E. 2.3.1).
Massnahme; Erwachsene; Behandlung; Freiheitsstrafe; Urteil; Untermassverbot; Recht; Massnahmen; Arbeitserziehung; Dispositiv-Ziff; Vorinstanz; Erfolgsaussichten; Vollzug; Nötigung; Entscheid; Einweisung; Recht; Beschwerdeführers; Vollzug; Bundesgericht; Rechtsprechung; Zweidrittelgrenze; Arbeitserziehungsanstalt; Verhältnis; Zusammenhang; Resozialisierungserfolg
147 IV 534 (6B_323/2021)
Regeste
Art. 139 Abs. 2, Art. 164 Abs. 1 und 2, Art. 177 Abs. 2 StPO ; Abklärungen zum Vorleben und den persönlichen Verhältnissen von Zeugen. Art. 164 Abs. 1 StPO dient dem Schutz der Persönlichkeit von Zeuginnen und Zeugen (E. 2.3.2). Über die Frage nach den Beziehungen des Zeugen zu den Parteien (sog. Generalfrage, vgl. Art. 177 Abs. 2 StPO ) hinausgehende Abklärungen zum Vorleben und den persönlichen Verhältnissen des Zeugen sind nur mit Zurückhaltung und soweit notwendig vorzunehmen. Abklärungen zur Glaubwürdigkeit des Zeugen sind nicht bereits dann notwendig, wenn Zweifel an der allgemeinen Glaubwürdigkeit des Zeugen bestehen, sondern nur, wenn diese Zweifel auch geeignet sind, sich auf die konkrete Beweiswürdigung, d.h. die Glaubhaftigkeit von konkreten, rechtserheblichen Zeugenaussagen auszuwirken (E. 2.3.2-2.3.4 und E. 2.5.1). Zeugen sind daher nicht immer zwingend zu allfälligen Strafverfahren wegen Rechtspflegedelikten zu befragen (E. 2.5.2).
Zeuge; Zeugen; Glaubwürdigkeit; Beweis; Aussage; Abklärung; Verhältnis; Abklärungen; Vorleben; Zeugenaussage; Urteil; Verhältnisse; Aussagen; DONATSCH; Verhältnissen; Beweiswürdigung; Glaubhaftigkeit; Verfahren; Rechtspflege; Sinne; Über; Beziehungen; Gericht; Vorinstanz; Person

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
D-6188/2020Asyl und WegweisungBeschwerdeführerinnen; Recht; Lanka; Akten; Recht; Vorinstanz; Verfügung; Bundesverwaltungsgericht; Verwandte; Schweiz; Wegweisung; Urteil; Sachverhalt; Person; Verwandten; Gericht; Verfahren; Entscheid; Vorbringen; Behörde; Ehemann; Behandlung; Rückkehr; Beweis; Behörden; Einsicht
A-2138/2020BundespersonalBundes; Vorinstanz; Bundesanwalt; Quot;; Verfügung; Bundesanwalts; Bundesanwaltschaft; Interesse; Recht; Verfahren; Beschwerdeführer; Beschwerdeführers; Verfahren; Amtspflichtverletzung; Rinaldo; Arnold; Infantino; Interessen; Gianni; Akten; Aussage; Stellung; André; Marty; Entscheid; Beweis

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BG.2023.53Verfahren; Recht; Verfahrens; Verfahren; Sàrl; Beschwerdeführerinnen; Verfahrensakten; Luxemburg; Schweiz; Einstellung; Bundes; Beschuldigte; Privatklägerinnen; Interesse; Vermögenswerte; Verfahrens; Anzeige; Apos;; Rechtshilfeverfahren; Beschlag; Interessen; Liegenschaft; Behörde; Einstellungsverfügung; Untersuchung; Verfügung; Entscheid; Parteien
BG.2023.43Beschuldigte; Bankomat; Bankomaten; Bundes; Spreng; Apos;; Sprengstoff; Sevelen; Täter; Urteil; Beschuldigten; Person; Gericht; Explosion; Mittäter; Recht; Gefährdung; Freiheit; Freiheitsstrafe; Schweiz; Strasse; Schaden; Täters; Neftenbach; Tatbestand; Verfahren; Bankomatens; Verfahren

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
-Praxis, 4. Aufl., Zürich2023
-Praxis, 4. Aufl., Zürich2023