AIG Art. 10 - Bewilligungspflicht bei Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit

Einleitung zur Rechtsnorm AIG:



Das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) ist ein schweizerisches Gesetz, das die Einreise, den Aufenthalt und die Integration von Ausländern in der Schweiz regelt. Es trat 2008 in Kraft und ersetzt das frühere Ausländergesetz. Das AIG legt die Bedingungen für die Einreise von Ausländern fest, wie Visumspflicht und Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen, sowie deren Rechte und Pflichten während ihres Aufenthalts, einschliesslich Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung und Sozialleistungen. Zudem enthält das Gesetz Bestimmungen zur Förderung der Integration von Ausländern in die schweizerische Gesellschaft, wie Sprachkurse und Integrationsprogramme.

Art. 10 AIG vom 2025

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Art. 10 Bewilligungs- und Meldepflicht Bewilligungspflicht bei Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit

1 Ausländerinnen und Ausländer benötigen für einen Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit bis zu drei Monaten keine Bewilligung; enthält das Visum eine kürzere Aufenthaltsdauer, so gilt diese.

2 Wird ein längerer Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit beabsichtigt, so ist dafür eine Bewilligung erforderlich. Diese ist vor der Einreise in die Schweiz bei der am vorgesehenen Wohnort zuständigen Behörde zu beantragen. Artikel 17 Absatz 2 bleibt vorbehalten.


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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2021.123-Schweiz; Mutter; Beziehung; Familie; Beschwerde; Familien; Beschwerdeführers; Aufenthalt; Person; Ausländer; Recht; Beziehungen; Voraussetzung; Familiennachzug; Vorinstanz; Entscheid; Verwaltung; Voraussetzungen; Apos; Verwandte; Aufenthalts; Gehör; Verwaltungsgericht; Gesuch; Gehörs; Härtefall
SOVWBES.2019.410BeschäftigungsgesuchPriester; Schweiz; Arbeit; Erwerb; Erwerbstätigkeit; Aufenthalt; Gemeinde; Gesuch; Sikh-Priester; Ausländer; Migration; Tempel; Migrationsamt; Verwaltungsgericht; Beschäftigung; Solothurn; Zulassung; Künstler; Musik; Beschwerde; Entgelt; Kanton; Sonntag
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Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
D-1816/2018Asyl und WegweisungLanka; Behandlung; Beschwerdeführers; Schweiz; Verfügung; Rückkehr; Recht; Massnahme; Akten; Gesundheit; Medikament; Verfolgung; Freiheit; Verfahren; Person; Freiheitsstrafe; Bericht; Betreuung
F-5416/2016Zustimmung zur Aufenthaltsbewilligung (Übriges)Bundes; Aufenthalt; Urteil; Aufenthalts; Recht; Vorinstanz; Zustimmung; Therapie; Beschwerdeführers; Kanton; Verfahren; Bundesverwaltungsgericht; BE-act; Schweiz; Kantons; Entscheid; Vollzug; Verfügung; Aufenthaltsbewilligung; Therapiebericht; Erteilung; Verhalten; Niederlassungsbewilligung; Polizei; Militärdirektion; Widerruf; Familie; Migration; Bundesgericht