Zollgesetz (ZG) Art. 1

Zusammenfassung der Rechtsnorm ZG:



Das Schweizerische Zollgesetz regelt die Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von Waren über die schweizerischen Zollgrenzen, einschliesslich der Festlegung von Zolltarifen. Es enthält Bestimmungen zur Bekämpfung von Schmuggel, zur Durchsetzung von Handelssanktionen und zur internationalen Zusammenarbeit in Zollangelegenheiten. Die Zuständigkeiten der Zollbehörden in der Schweiz werden ebenfalls durch das Gesetz geregelt, um die Wirtschaftsinteressen des Landes zu schützen und fairen Wettbewerb auf dem internationalen Markt zu gewährleisten.

Art. 1 ZG vom 2023

Art. 1 Zollgesetz (ZG) drucken

Art. 1 1. Titel: Grundlagen des Zollwesens1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen Gegenstand

Dieses Gesetz regelt:

  • a. die Überwachung und die Kontrolle des Personen- und Warenverkehrs über die Zollgrenze;
  • b. die Erhebung der Zollabgaben;
  • c. (1) die Erhebung der Abgaben nach nichtzollrechtlichen Bundesgesetzen, soweit sie dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) obliegt;
  • d. den Vollzug nichtzollrechtlicher Erlasse des Bundes und die Erfüllung von Aufgaben, soweit sie dem BAZG (2) obliegen.
  • (1) Fassung gemäss Ziff. I 16 der V vom 12. Juni 2020 über die Anpassung von Gesetzen infolge der Änderung der Bezeichnung der Eidgenössischen Zollverwaltung im Rahmen von deren Weiterentwicklung, in Kraft seit 1. Jan. 2022 (AS 2020 2743).
    (2) Ausdruck gemäss Ziff. I 16 der V vom 12. Juni 2020 über die Anpassung von Gesetzen infolge der Änderung der Bezeichnung der Eidgenössischen Zollverwaltung im Rahmen von deren Weiterentwicklung, in Kraft seit 1. Jan. 2022 (AS 2020 2743). Diese Änd. wurde im ganzen Erlass berücksichtigt.

    Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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    Art. 1 Zollgesetz (ZG) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHPS230150Anerkennung eines ausländischen KonkursdekretsToken; Protokoll; Ether; Block; Recht; Blockchain; Kryptowäh; Zahlungs-Token; Vermögens; Kryptowährung; Schweiz; Vermögenswerte; Wallet; Smart; Contract; Kryptowährungen; -Protokoll; Massnahme; Bericht; Holding; Massnahmen; Gericht; Protokolle; Holdings
    ZHLE230032Eheschutz (vorsorgliche Massnahmen)Gesuch; Gesuchsgegner; Vorinstanz; Berufung; Verfügung; Unterhaltsbeiträge; Verfahren; Barbedarf; Schuld; Eheschutz; Massnahmen; Gesuchsgegners; Entscheid; Wohnkosten; Berechnung; Schulden; Eheschutzverfahren; Verfahrens; Einkommen; Parteien; Barbedarfs; Grundbetrag; Barunterhalt; Obhut; Kinderzulagen; Unterhaltsbeitrag
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    SGB 2014/115Entscheid Kapitalzahlung aus Auflösung einer kommunalen Ruhegehaltsordnung. Streitig waren die Kapitalzahlungen, welche die Beschwerdeführer aufgrund der Aufhebung der Ruhegehaltsordnung Ruhegehaltsordnung; Reglement; Arbeit; Stadt; Recht; Vorsorge; Arbeitgeber; Entscheid; Reglements; Beiträge; Verfahren; Auflösung; Freizügigkeitskonto; Vorinstanz; Aufhebung; Regel; Arbeitgeberbeiträge; Regelung; Stadtrat; Beschwerdeführer; Beschwerdeführern; Ansprüche; Verfahrens; Kapital; Ruhegehaltsreglement; Über; Stadtparlament; Auszahlung
    SGBV 2012/21Entscheid Art. 65 lit. e VRP Zuständigkeit des Versicherungsgerichts für Streitigkeiten aus öffentlich-rechtlichen Versicherungen. Liquidation einer städtischen Ruhegehaltsordnung für Mitglieder des Stadtrates. Die städtische Ruhegehaltsordnung stellt keine Vorsorgeeinrichtung dar und fällt damit nicht in den Anwendungsbereich des BVG. Das FZG ist gestützt auf Art. 1 Abs. 3 FZG sinngemäss anwendbar auf Ruhegehaltsordnungen, nach denen die Versicherten im Vorsorgefall Anspruch auf Leistungen haben. Eine sinngemässe Anwendung des FZG schliesst eine Abweichung von den Mindestansprüchen gemäss Art. 17 FZG nicht aus (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 22. Mai 2014, BV 2012/21).Beim Verwaltungsgericht angefochten.Präsident Joachim Huber, Versicherungsrichterinnen Christiane Gallati Schneider undMarie Löhrer; Gerichtsschreiber Peter Wohnlich Stadt; Reglement; Vorsorge; Ruhegehaltsordnung; Reglements; Klage; Stadtrat; Versicherung; Auflösung; Freizügigkeit; Aufhebung; Arbeitgeber; Ruhegehaltsreglement; Stadtparlament; Gallen; Beklagten; Vorsorgefall; Regelung; Destinatär; Versicherungsgericht; Kapital; Beiträge; Ausscheiden; Auszahlung; Alter; Zeitpunkt; Vorsorgeeinrichtung
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    145 V 278 (8C_9/2019)Art. 42quater Abs. 3 IVG; Art. 39a lit. c IVV; Art. 42ter Abs. 3 IVG; Assistenzbeitrag für minderjährige versicherte Personen. Minderjährige versicherte Personen, denen ein Intensivpflegezuschlag nach Art. 42ter Abs. 3 IVG von mindestens 6 Stunden pro Tag ausgerichtet wird, haben Anspruch auf einen Assistenzbeitrag (E. 6). Assistenzbeitrag; Anspruch; Verordnung; Bundesrat; Kommission; Stunden; Handlungsfähigkeit; Intensivpflegezuschlag; Voraussetzungen; Minderjährige; Person; Urteil; Hilflosenentschädigung; Personen; IV-Stelle; Assistenzbeitrags; Verwaltung; Überwachung; ässt
    145 III 109 (5A_841/2017)Art. 64 Abs. 1bis IPRG; internationale Zuständigkeit für den Ausgleich von Vorsorgeansprüchen gegenüber einer schweizerischen Einrichtung der beruflichen Vorsorge; zeitlicher Anwendungsbereich des neuen Rechts. Auslegung von Art. 64 Abs. 1bis IPRG; Anerkennbarkeit eines bereits vor Inkrafttreten der Revision rechtskräftig gewordenen ausländischen Scheidungsurteils in Bezug auf den Ausgleich von Vorsorgeansprüchen gegenüber einer schweizerischen Einrichtung der beruflichen Vorsorge (E. 4 und 5). Vorsorge; Recht; Scheidung; Urteil; Vorsorgeausgleich; Anerkennung; Botschaft; Inkrafttreten; Entscheidung; Revision; Scheidungsurteil; Zuständigkeit; Ausgleich; SchlT; Schweiz; Ergänzung; Gesetzgeber; Gesetzes; Vorsorgeansprüche; Austrittsleistung; Rückwirkung; Vorsorgeansprüchen; Bezug; Sachverhalt; ängig

    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    BG.2023.43Beschuldigte; Bankomat; Bankomaten; Bundes; Spreng; Apos;; Sprengstoff; Sevelen; Täter; Urteil; Beschuldigten; Person; Gericht; Explosion; Mittäter; Recht; Gefährdung; Freiheit; Freiheitsstrafe; Schweiz; Strasse; Schaden; Täters; Neftenbach; Tatbestand; Verfahren; Bankomatens; Verfahren
    CR.2021.8Kammer; Gesuch; Gesuchsteller; Entscheid; Bundes; Revision; Urteil; Entscheide; Filter; BStGer; Revisionsgesuch; Apos;; Konkurs; Bundesstrafgericht; Uster; Verfahren; Liquidation; Berufungskammer; Ersatzforderung; Ziffer; Dispositiv; Konkursamt; Bundesstrafgerichts; Urteils; Gericht; Gesuchstellers; ädigte

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    Peter Breitschmid, GeiserBasler Kommentar zum ZGB2023
    DroeseBasler Zivilgesetzbuch l2022