Bürgerrechtsgesetz (BüG)

Einleitung BüG

Das Schweizer Bürgerrechtsgesetz regelt die Voraussetzungen und Verfahren für den Erwerb und Verlust der schweizerischen Staatsbürgerschaft. Es legt fest, wer als Schweizer Bürger anerkannt wird und welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind. Das Gesetz regelt auch die Einbürgerung von Ausländern und die Bedingungen, die sie erfüllen müssen, um die schweizerische Staatsbürgerschaft zu erlangen. Darüber hinaus enthält das Bürgerrechtsgesetz Bestimmungen über den Schutz vor Ausbürgerung und die Möglichkeit der Wiedereinbürgerung für Personen, die ihr Schweizer Bürgerrecht verloren haben. Insgesamt dient das Bürgerrechtsgesetz dazu, die Rechte und Pflichten der Schweizer Bürger zu regeln und die Einheit und Stabilität des schweizerischen Staatswesens zu gewährleisten.

Die Artikel BüG

Art. 1 Erwerb durch Abstammung
Art. 2 Kantons- und Gemeindebürgerrecht
Art. 3 Findelkind
Art. 4 Adoption
Art. 5 Verlust durch Aufhebung des Kindesverhältnisses
Art. 6 Verlust durch Adoption
Art. 7 Verlust bei Geburt im Ausland
Art. 8 Kantons- und Gemeindebürgerrecht
Art. 9 Formelle Voraussetzungen
Art. 10 Voraussetzungen bei eingetragener Partnerschaft
Art. 11 Materielle Voraussetzungen
Art. 12 Integrationskriterien
Art. 13 Einbürgerungsverfahren
Art. 14 Kantonaler Einbürgerungsentscheid
Art. 15 Verfahren im Kanton
Art. 16 Begründungspflicht
Art. 17 Schutz der Privatsphäre
Art. 18 Kantonale und kommunale Aufenthaltsdauer
Art. 19 Ehrenbürgerrecht
Art. 20 Materielle Voraussetzungen
Art. 21 Ehefrau eines Schweizers oder Ehemann einer Schweizerin
Art. 22 Irrtümlich angenommenes Schweizer Bürgerrecht
Art. 23 Staatenloses Kind
Art. 24 Kind eines eingebürgerten Elternteils
Art. 24a Personen der dritten Ausländergeneration
Art. 25 Zuständigkeit und Verfahren
Art. 26 Voraussetzungen
Art. 27 Wiedereinbürgerung nach Verwirkung, Entlassung und Verlust des Bürgerrechts
Art. 28 Wirkung
Art. 29 Zuständigkeit und Verfahren
Art. 30 Einbezug der Kinder
Art. 31 Minderjährige Kinder
Art. 32 Volljährigkeit
Art. 33 Aufenthalt
Art. 34 Kantonale Erhebungen
Art. 35 Gebühren
Art. 36 Nichtigerklärung
Art. 37 Entlassungsgesuch und -beschluss
Art. 38 Einbezug von Kindern
Art. 39 Entlassungsurkunde
Art. 40 Gebühren
Art. 41 Mehrfaches kantonales Bürgerrecht
Art. 42 2. Abschnitt: Entzug
Art. 43 3. Titel: Feststellungsverfahren
Art. 44 Datenbearbeitung
Art. 45 Amtshilfe
Art. 46 Beschwerde vor einem kantonalen Gericht
Art. 47 Beschwerde auf Bundesebene
Art. 48 Vollzug
Art. 49 Aufhebung und Änderung anderer Erlasse
Art. 50 Nichtrückwirkung
Art. 51 Erwerb des Schweizer Bürgerrechts gemäss Übergangsrecht
Art. 51a Übergangsbestimmung zur Änderung vom 30. September 2016
Art. 52 3. Kapitel: Referendum und Inkrafttreten