Das Schweizer Bürgerrechtsgesetz regelt die Voraussetzungen und Verfahren für den Erwerb und Verlust der schweizerischen Staatsbürgerschaft. Es legt fest, wer als Schweizer Bürger anerkannt wird und welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind. Das Gesetz regelt auch die Einbürgerung von Ausländern und die Bedingungen, die sie erfüllen müssen, um die schweizerische Staatsbürgerschaft zu erlangen. Darüber hinaus enthält das Bürgerrechtsgesetz Bestimmungen über den Schutz vor Ausbürgerung und die Möglichkeit der Wiedereinbürgerung für Personen, die ihr Schweizer Bürgerrecht verloren haben. Insgesamt dient das Bürgerrechtsgesetz dazu, die Rechte und Pflichten der Schweizer Bürger zu regeln und die Einheit und Stabilität des schweizerischen Staatswesens zu gewährleisten.