OR Art. 990 -

Einleitung zur Rechtsnorm OR:



Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.

Art. 990 OR vom 2025

Art. 990 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 990 Wechselfähigkeit

Wer sich durch Verträge verpflichten kann, ist wechselfähig.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
127 III 559Befristete Bürgschaft. Frist zur rechtlichen Geltendmachung und Verfolgung der Forderung (Art. 510 Abs. 3 OR). Rechtliche Struktur des Eigenwechsels. Eigenwechsel als Zahlungsversprechen. Abstraktheit des Eigenwechsels (E. 4a). Wirkung der Indossierung des Eigenwechsels (E. 4b). Verfolgung der Grundforderung durch Prosequierung des Eigenwechsels (E. 4c). Ratio legis von Art. 510 Abs. 3 OR (E. 5). Eigenwechsel; Eigenwechsels; Forderung; Hauptschuldner; Bürgschaft; Hauptschuldnerin; Wechsels; Schuld; Kommentar; Einrede; Bürge; Bürgen; Obergericht; Zahlung; JÄGGI; Grundforderung; Vermieterin; Konkurs; Gläubiger; Mietzinsforderung; Wechselforderung; Aussteller; Nehmer; Verfolgung; Auffassung; Einreden; Urteil; Berufung