ZG Art. 99 - Leistungsziele

Einleitung zur Rechtsnorm ZG:



Das Schweizerische Zollgesetz regelt die Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von Waren über die schweizerischen Zollgrenzen, einschliesslich der Festlegung von Zolltarifen. Es enthält Bestimmungen zur Bekämpfung von Schmuggel, zur Durchsetzung von Handelssanktionen und zur internationalen Zusammenarbeit in Zollangelegenheiten. Die Zuständigkeiten der Zollbehörden in der Schweiz werden ebenfalls durch das Gesetz geregelt, um die Wirtschaftsinteressen des Landes zu schützen und fairen Wettbewerb auf dem internationalen Markt zu gewährleisten.

Art. 99 ZG vom 2023

Art. 99 Zollgesetz (ZG) drucken

Art. 99 Leistungsziele

Das EFD kann dem BAZG periodisch Leistungsziele für die Erfüllung seiner Aufgaben setzen.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 99 Zollgesetz (ZG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
VDJug/2022/47Appel; ’appel; évenu; éjour; égal; ’il; ’au; Lausanne; Suisse; Auteur; égale; ’appelant; édure; -amende; écuniaire; Arrondissement; ’arrondissement; énale; Ministère; ébut; étant; évention
GRZF-08-64-Identität; Berufung; Zivilstand; Berufungskläger; Person; Recht; Personen; Zivilstandsamt; Reisepass; Identitätskarte; Verfügung; Geburt; Berufungsklägers; Vorlage; Vorbereitung; Vorderprättigau; Verfahren; Reisepasses; Kreisschreiben; Kanton; Vorinstanz; Ziffer

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2022.101-Zivilstandsamt; Gesuch; Verwaltung; Entscheid; Verfügung; Verwaltungsgericht; Verfahren; Identität; Rechtsverweigerung; Eheschliessung; Verfahrens; Gesuchs; Braut; Urteil; Thal-Gäu; Schweiz; Vorinstanz; Gesuchsteller; Brautleute; Ehevorbereitungsverfahren; Rechtsanwalt; Sankieme; Lusanga; Vorbereitung; E-Mail; Anspruch; Verlobte; Beschwerde
SOVWBES.2021.80-Zivilstand; Identität; Recht; Person; Zivilstandsamt; Urteil; Schweiz; Entscheid; Reisepass; Personen; Verwaltung; Verfahren; Vorbereitung; Beschwerde; Verwaltungsgericht; Eheschliessung; Thal-Gäu; Reisepasses; Kanton; Eritrea; Gesuch; Personenstand; VWBES; Staat; Solothurn; Dokument; Vorbereitungsverfahren
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 III 436 (5A_977/2018)Art. 99 Abs. 1 und 2 BGG; Feststellung der Nichtigkeit. Die Nichtigkeit eines Urteils kann im bundesgerichtlichen Verfahren neu geltend gemacht werden (E. 3).
Regeste b
Art. 298b Abs. 3 und Art. 298d Abs. 3 ZGB; Art. 304 Abs. 2 ZPO; Kompetenzattraktion für Kinderbelange. Sobald das Gericht mit der Unterhaltsfrage befasst ist, entscheidet es auch über die anderen Kindesbelange und die KESB verliert ihre diesbezügliche Entscheidbefugnis. Urteilt sie dennoch über die anderen Kindesbelange, ist ihr Entscheid aber nicht per se nichtig (E. 4).
Unterhalt; Verfahren; Entscheid; Unterhalts; Urteil; Nichtigkeit; Eltern; Obhut; Gericht; Verfahrens; Kompetenzattraktion; Kinderbelange; Bundesgericht; Zuständigkeit; Unterhaltsklage; Regel; Feststellung; Unterhaltsfrage; Vater; Betreuungsanteile; Urteile; Rechtsprechung; Behörde; Regelung; KESB-Verfahren; Regeste; Urteils
120 III 75Arrestierung einer Freizügigkeitsleistung (Art. 275 SchKG, Art. 92 Ziff. 13 SchKG). Sobald die Voraussetzungen für die Auszahlung der Freizügigkeitsleistung gegeben sind, wird diese pfändbar und damit auch arrestierbar (E. 1a). Zeitpunkt des Arrestvollzugs (E. 1b u. E. 1c). Rechtsmissbräuchlicher Widerruf des Auszahlungsbegehrens (E. 1d). Arrest; Freizügigkeitsleistung; Rekurrent; Vorsorgeeinrichtung; SchKG; Arrestvollzug; Auszahlung; Vorsorgestiftung; Barauszahlung; Betreibungsamt; Beschluss; Schuldbetreibung; Konkurs; Arreste; Schuldbetreibungs; Rekurs; Arrestes; Aufsichtsbehörde; Arrestlegung; Konkurskammer; Widerruf; Schweiz; Beschlag; Freizügigkeitsguthaben; Höhe; Aufhebung; Auszahlungsbegehren; Urteil; Voraussetzungen; ändbar

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
E-4451/2016Asyl und WegweisungFlüchtling; Familie; Recht; Flüchtlingseigenschaft; Verfahren; Beschwerdeführers; Verfügung; Bundesverwaltungsgericht; Schweiz; Herkunft; Vernehmlassung; Vorinstanz; Umstände; Staat; Verfahrens; Gericht; Akten; Person; Ehefrau; Familienasyl; Wegweisung; Einbezug; Eingabe; Rechtsvertreter; Replik; Flüchtlinge; Erwägung; Richter

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Thomas GeiserBasler Zivilgesetzbuch I2018
Thomas GeiserBasler Zivilgesetzbuch I2018