Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) Art. 98

Zusammenfassung der Rechtsnorm DBG:



Das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer ist ein wichtiges Gesetz in der Schweiz, das die Besteuerung von natürlichen und juristischen Personen regelt. Es legt die Grundlagen für die Erhebung der direkten Bundessteuer fest, basierend auf Einkommen und Vermögen, und definiert Steuerpflichtige, Steuerbemessung, Steuersätze sowie Verfahren zur Festsetzung, Erhebung und Kontrolle der Steuer. Das Gesetz wird regelmässig aktualisiert, um Änderungen in der Steuerpolitik und der wirtschaftlichen Situation zu berücksichtigen, und zielt darauf ab, eine gerechte und transparente Besteuerung sicherzustellen sowie die Einnahmen des Bundes zu sichern.

Art. 98 DBG vom 2025

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Art. 98 (1)

(1) Aufgehoben durch Ziff. I 1 des BG vom 16. Dez. 2016 über die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens, mit Wirkung seit 1. Jan. 2021 (AS 2018 1813; BBl 2015 657).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGI/1-2012/188, I/1-2012/189Entscheid Art. 119 Abs. 1 und Art. 186 Abs. 1 StG (sGS 811.1), Art. 96 Abs. 1 und Art. 137 Quellensteuer; Steuer; Wohnsitz; Rekurrent; Schweiz; Deutschland; Kapitalleistung; Bundes; Pensionskasse; Rückerstattung; Rekurs; Kanton; Steuerbehörde; Recht; Quellensteuerabzug; Vorsorge; Auszahlung; Steueramt; Leistung; Gallen; Frist; Vorinstanz; Entscheid; Person; Rekurrenten; Kantons; Bundessteuer
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