DO Art. 974 -

Einleitung zur Rechtsnorm DO:



Art. 974 Dretg d’obligaziuns (DO) drucken

Art. 974 Ils titels nominals A. Noziun

Ina vaglia vala sco titel nominal, sch’ella porta il num d’ina persuna determinada e n’è ni emessa a l’ordra ni vegnida declerada tras la lescha sco titel a l’ordra.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 974 Dretg d’obligaziuns (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG180080ForderungAnleihe; Anleihen; Anleihensobligation; Recht; Anleihensobligationen; Rückzahlung; Urkunde; Verjährung; Beklagten; Obligation; Konkurs; Anleihensbedingungen; Forderung; Frist; Parteien; Segment; Treuhänder; Urkunden; Gläubiger; Investmentfonds; Obligationen; Obligationär; Auflage; Über; Klage; Vereinbarung

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
117 II 166Art. 974 ff. OR. Rechtsnatur des Sparheftes. - Ein Sparheft mit eindeutiger Präsentationsklausel ist als Wertpapier zu qualifizieren (E. 2). - Folgerungen aus der Wertpapiereigenschaft eines Sparheftes für die Beurteilung von Auszahlungen, welche die Bank leistet, ohne sich das Heft vorlegen zu lassen (E. 3). Sparheft; Wertpapier; Auszahlung; Sparhefts; Vorweisung; JÄGGI; Schuld; Urkunde; Urteil; Handelsgericht; Recht; Präsentationsklausel; Auszahlungen; Therese; Vollmacht; Sparhefte; Wertpapiere; Gläubiger; Sparheftberechtigte; Schuldner; Wertpapiers; Rechtsnatur; Wertpapiereigenschaft; Sparguthaben; Betrag; Heftes; Rückerstattung; Bundesgericht; Klägers; Auffassung