OR Art. 971 -

Einleitung zur Rechtsnorm OR:



Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.

Art. 971 OR vom 2025

Art. 971 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 971 Kraftloserklärung I. Geltendmachung

1 Wird ein Wertpapier vermisst, so kann es durch das Gericht (1) kraftlos erklärt werden.

2 Die Kraftloserklärung kann verlangen, wer zur Zeit des Verlustes oder der Entdeckung des Verlustes an dem Papier berechtigt ist.

(1) Ausdruck gemäss Ziff. I des BG vom 19. Juni 2020 (Aktienrecht), in Kraft seit 1. Jan. 2023 (AS 2020 4005; 2022 109; BBl 2017 399). Diese Änd. wurde in den in der AS genannten Bestimmungen vorgenommen.

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 971 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SZZK2 2018 19Verantwortlichkeit/Forderung; Antrag auf Sistierung (EGV-SZ 2018 A 3.1)Verfahren; Klage; Sistierung; Kraftloserklärung; Verfügung; Aktienzertifikat; Verfahrens; Klageantwort; Kraftloserklärungsverfahren; Gericht; Zweckmässigkeit; Entscheid; Vorderrichter; Antrag; Klägers; Inhaber; Aktionär; Vi-act; Kantonsgericht; KG-act; Erwägung; Ausgang; Beschwerdeverfahren; Beschwerdegegner; Bezirksgericht; Verstorbenen

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
82 II 224Kraftloserklärung von Inhaberaktien, Gesetzeslücke; Art. 971, 972, 981 ff. OR, Art. 1 ZGB. Voraussetzungen und Wirkungen der Kraftloserklärunrung. Rechtsnatur des Verfahrens auf Kraftloserklärung. Teilnahme des Schuldners am Verfahren. Verneinung einer Gesetzeslücke in dieser Hinsicht. Ausstellung neuer Titel. Annulation; édure; Nasic; été; édé; être; -valeur; Institut; Tribunal; érant; édéral; ébiteur; étenteur; ères; égislateur; Genève; -même; ésente; ésenter; Président; Opposition; -valeurs; édérale; Ayant; égitimation; écision; étend; établi; Arrêt; Union