Zollgesetz (ZG) Art. 97

Zusammenfassung der Rechtsnorm ZG:



Das Schweizerische Zollgesetz regelt die Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von Waren über die schweizerischen Zollgrenzen, einschliesslich der Festlegung von Zolltarifen. Es enthält Bestimmungen zur Bekämpfung von Schmuggel, zur Durchsetzung von Handelssanktionen und zur internationalen Zusammenarbeit in Zollangelegenheiten. Die Zuständigkeiten der Zollbehörden in der Schweiz werden ebenfalls durch das Gesetz geregelt, um die Wirtschaftsinteressen des Landes zu schützen und fairen Wettbewerb auf dem internationalen Markt zu gewährleisten.

Art. 97 ZG vom 2023

Art. 97 Zollgesetz (ZG) drucken

Art. 97 (1) Übernahme kantonaler polizeilicher Aufgaben

1 Das EFD kann mit einem Kanton auf dessen Begehren eine Vereinbarung abschliessen, wonach das BAZG ermächtigt wird, polizeiliche Aufgaben zu erfüllen, die im Zusammenhang mit dem Vollzug nichtzollrechtlicher Erlasse des Bundes stehen und den Kantonen durch die Gesetzgebung des Bundes übertragen worden sind.

2 Die Vereinbarungen regeln insbesondere den Einsatzraum, den Umfang der Aufgaben und die Übernahme der Kosten.

(1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 18. März 2016, in Kraft seit 1. Aug. 2016 (AS 2016 2429; BBl 2015 2883).

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Art. 97 Zollgesetz (ZG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GRZF-08-64-Identität; Berufung; Zivilstand; Berufungskläger; Person; Recht; Personen; Zivilstandsamt; Reisepass; Identitätskarte; Verfügung; Geburt; Berufungsklägers; Vorlage; Vorbereitung; Vorderprättigau; Verfahren; Reisepasses; Kreisschreiben; Kanton; Vorinstanz; Ziffer
GRZF-04-33Forderung (negative Feststellungsklage)Berufung; Recht; Schaden; Betreibung; Rechnung; Vertrag; Berufungskläger; Forderung; Urteil; Klage; Bezirksgericht; Landquart; Feststellung; Beklagten; Auftrag; Vorinstanz; Schadens; Kantonsgericht; Bezirksgerichts; Berufungsbeklagte; Leistung; Zeitaufwand; Beru-; Rechtsbegehren; Urteils; Beweis

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2017.375FamiliennachzugSchweiz; Recht; Vorinstanz; Eheschliessung; Beschwerde; Familiennachzug; Ordre; Beschwerdeführers; Anerkennung; Familiennachzugs; Familiennachzugsgesuch; Stellvertreter; Gericht; Syrien; Scheidung; Entscheid; Ausland; Unterlagen; Akten; Braut; Person; Kopie; Ehegatte; Heirat; Ehegatten; Schweizer; Vollmacht; Stellvertretung; önne
SOVWBES.2017.375FamiliennachzugEheschliessung; Recht; Schweiz; Ordre; Anerkennung; Stellvertreter; Scheidung; Vollmacht; Braut; Ausland; Ehegatte; Ehegatten; Stellvertreterehe; Stellvertretung; Gericht; Bundesgericht; Hinweise; Entscheid; Hinweisen; Scheidungswille; Person; Schweizer; Scharia; Trauung; Urteil; Gültigkeit; FamPra
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
142 III 609 (5A_107/2016)Art. 97a ZGB; Art. 74a Abs. 1 und Art. 75 ZStV; Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses. Bei Heirat im Ausland darf sich der Zivilstandsbeamte nur dann weigern, dem oder der Schweizer Verlobten ein Ehefähigkeitszeugnis auszustellen, wenn die zukünftigen Ehegatten beabsichtigen, sich nach der Trauung in der Schweiz niederzulassen (E. 3.3). étranger; état; Suisse; écision; éjour; Fribourg; élébration; élivrer; étrangers; Tribunal; édure; PETRY; Autre; évrier; Intention; éluder; Admission; édéral; éparatoire; Officier; élébré; écité; Autres; Extrait; Service; Ehefähigkeitszeugnis; Schweiz; Tunis; SECiN; élivrance
142 III 329 (4A_553/2015)Art. 261 Abs. 1 OR; Art. 779c ZGB; Übergang des Mietverhältnisses beim Heimfall einer im Baurecht erstellten Baute? Der Heimfall gemäss Art. 779c ZGB bei Untergang des Baurechts ist keine Veräusserung im Sinne von Art. 261 Abs. 1 OR (E. 4). Auch eine analoge Anwendung von Art. 261 Abs. 1 OR kommt - jedenfalls wenn der Heimfall für den Mieter voraussehbar ist - nicht in Betracht, womit der Mietvertrag nicht auf den Grundeigentümer übergeht (E. 5). Baurecht; Baurechts; Grundbuch; Miete; Heimfall; Mietvertrag; Mieter; Vermieter; Eigentum; Recht; Nutzniessung; Untergang; Kommentar; Vermieterin; Mietverhältnis; Vorinstanz; Veräusserung; Grundeigentümer; Grundstück; Streit; Bundesgericht; Zeitablauf; Übergang; U-Gbbl; Klage; Entscheid; Botschaft; Eigentums; Interessenlage

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
D-1458/2020Asyl und Wegweisung (Mehrfachgesuch/Wiedererwägung)Verfügung; Bundes; Recht; Bundesverwaltungsgericht; Quot;; Wegweisung; Schweiz; Behörde; Vorbringen; Vorinstanz; Flüchtling; Behörden; Flüchtlingseigenschaft; Familie; Sachverhalt; Mehrfachgesuch; Wegweisungsvollzug; Urteil; Akten; Gesuch; Rechtsbegehren; Verfahren; Verfahren; Heirat; Über; Feststellung
F-1342/2020Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dublin-Verfahren)Dublin; Dublin-III-VO; SEM-act; Frankreich; Mitgliedstaat; Über; Vorinstanz; Asylgesuch; Beziehung; Antrag; Beschwerdeführerinnen; Recht; Verfahren; Schweiz; Akten; Zuständigkeit; Bundesverwaltungsgericht; Vater; Überstellung; Urteil; Staat; Wegweisung; Verfügung; Ermessens; Schutz; Gehör; üglich

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Schweizer, TrechselPraxis, Zürich, St. Gallen2008
Wolf, Schweizer Kommentar zum Schweizerischen Privatrecht2003