Codice civile svizzero (CCS) Art. 966

Zusammenfassung der Rechtsnorm CCS:



Art. 966 CCS dal 2024

Art. 966 Codice civile svizzero (CCS) drucken

Art. 966 b. Complemento della prova

1 Quando non siano fornite le prove richieste per un’operazione del registro fondiario, la notificazione deve essere rifiutata.

2 Se però il titolo giuridico è stabilito e si tratta solo di completare la prova del diritto di disporre, si può far luogo ad un’iscrizione provvisoria col consenso del proprietario o per ordine del giudice.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 966 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB220001Aufsichtsbeschwerde gegen den aufsichtsrechtlichen Beschwerdeentscheid des Bezirksgerichts Bülach vom 13. Dezember 2021 (CB210021-C)Grundbuch; Beschwer; Recht; Beschwerdeführerinnen; Obergericht; Löschung; Urteil; Entscheid; Grundbuchamt; Bezirksgericht; Eintragung; Obergerichts; Bülach; Vollstreckbarkeit; Berufung; Bauhandwerkerpfandrecht; Zivilkammer; Zeitpunkt; Verfahren; Bezirksgerichts; Grundbuchanmeldung; Reduktion; Aufsicht
ZHPF210021Bauhandwerkerpfandrecht (vorläufige Eintragung) / Bescheinigung der Vollstreckbarkeit / RechtsverweigerungRecht; Beschwer; Vorinstanz; Vollstreckbarkeit; Entscheid; Urteil; Grundbuch; Löschung; Bescheinigung; Grundbuchamt; Eingabe; Verfügung; Vollstreckbarkeitsbescheinigung; Verfahren; Berufung; Interesse; Bauhandwerkerpfandrecht; Parteien; Ausstellung; Eintragung; Rechtsverweigerung; Entscheids; Rechtsmittel; Beschwerdeführer; Kammer; Urteils; Beschwerdeführern; ätzlich
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB180002AufsichtsbeschwerdeGrundbuch; Vorinstanz; Recht; Rechtsmittel; Obergericht; Grundbuchsperre; Verfahren; Aufsicht; Entscheid; Miteigentum; Beschwerde; Miteigentums; Rechtsmittelbelehrung; Antrag; Anträge; Anordnung; Liegenschaft; Begehren; Verfügung; Kantons; Verwaltungskommission; Eintragung; Obergerichts; Aufsichtsbeschwerde; Miteigentumsanteils; Aufsichtsbehörde
ZHVB130006Aufsichtsbeschwerde gegen aufsichtsrechtlichen Beschwerdeentscheid des Bezirksgerichts Meilen vom 6. März 2013 (BA120010-G)Grundbuch; Grundbuchamt; Grundbuchanmeldung; Urteil; Recht; Anmeldung; Verfügung; Bundesgericht; Eintrag; Eintragung; Bedingung; Vorinstanz; Zahlung; Schmid; Aufsicht; Einzelgericht; Zahlungsversprechen; Grundbuchverwalter; Gestaltungsurteil; Aufsichts; Leistungs; Jürg; Dispositiv-Ziff; Miteigentum; Eigentumsübertragung; Dispositiv-Ziffer; Entscheid
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
137 III 205 (5A_145/2011)Art. 966 ZGB, Art. 24 und 24a GBV, Art. 81 BGBB; Abweisung einer Anmeldung. Eine Anmeldung ist abzuweisen, wenn die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt sind. Dies gilt gemäss Art. 81 Abs. 2 BGBB auch bei landwirtschaftlichen Grundstücken, wenn keine rechtskräftige Bewilligung im Sinn von Art. 61 BGBB vorliegt (E. 4). Bewilligung; Grundbuch; Anmeldung; Recht; Grundbuchamt; Kaufrecht; Kaufrechts; Grundbuchverwalter; Urteil; Zivilsachen; Abweisung; Eintragung; Handänderung; Behörde; Entscheid; Ausweise; Ausführung; Luzern; Anforderungen; Grundstücken; Dienststelle; Landwirtschaft; Justizkommission; Verwaltungsgericht; Handänderungen; Erwägungen
135 III 585 (5A_346/2009)Art. 656 Abs. 2 und Art. 963 Abs. 2 ZGB; Art. 204 Abs. 1 SchKG; ausserbuchlicher Erwerb von Grundeigentum eines konkursiten Eigentümers. Ein ausserbuchlicher Erwerb eines Grundstücks gestützt auf ein Scheidungsurteil kann nur dann erfolgen, wenn dem übertragenden Ehegatten im Zeitpunkt des Eintritts der Rechtskraft des Scheidungsurteils die Verfügungsberechtigung darüber zukommt. Dies ist nicht mehr der Fall, wenn über dessen Vermögen bereits der Konkurs eröffnet worden ist und das betreffende Grundstück in die Konkursmasse fällt (E. 2). Konkurs; Scheidung; Grundbuch; SchKG; Recht; Verfügung; Grundstück; Urteil; Erwerb; Eigentum; Grundeigentum; Verfügungsrecht; Scheidungsurteil; Konkursmasse; Scheidungskonvention; Eigentumsübertragung; Kommentar; Eintrag; Grundstücke; Eigentümer; Vermögens; Kantons; Rechtskraft; Eintragung; Anmeldung; Konkursit; Konkurseröffnung; Zustimmung; Güterstand