Art. 96 OETV dal 2025
Art. 96 Targhe
Gli autoveicoli devono essere muniti, anteriormente e posteriormente, delle targhe previste.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2025 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | SB.2019.63 (AG.2020.626) | betreffend mehrfacher grober Verletzung der Verkehrsregeln, mehrfacher einfacher Verletzung der Verkehrsregeln sowie Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz | Berufung; Berufungskläger; Verkehr; Urteil; Video; Recht; Gericht; Verfahren; Akten; Verkehrsregeln; Richtung; Über; Verletzung; Kontrollschild; Strassen; Zeuge; Verfahrens; Staatsanwaltschaft; Widerhandlung; Urteils; Rechtsmittel; Delikte; Strassenverkehr; Grundlage; Daten; Videoaufnahme; Autobahn; Ausstand; Gericht |
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