Ordinanza concernente le esigenze tecniche per i veicoli stradali (OETV)

Zusammenfassung der Rechtsnorm OETV:



Art. 96 OETV dal 2025

Art. 96 Ordinanza concernente le esigenze tecniche per i veicoli stradali (OETV) drucken

Art. 96 Targhe

Gli autoveicoli devono essere muniti, anteriormente e posteriormente, delle targhe previste.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2025 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2019.63 (AG.2020.626)betreffend mehrfacher grober Verletzung der Verkehrsregeln, mehrfacher einfacher Verletzung der Verkehrsregeln sowie Widerhandlungen gegen das StrassenverkehrsgesetzBerufung; Berufungskläger; Verkehr; Urteil; Video; Recht; Gericht; Verfahren; Akten; Verkehrsregeln; Richtung; Über; Verletzung; Kontrollschild; Strassen; Zeuge; Verfahrens; Staatsanwaltschaft; Widerhandlung; Urteils; Rechtsmittel; Delikte; Strassenverkehr; Grundlage; Daten; Videoaufnahme; Autobahn; Ausstand; Gericht
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