LStrl Art. 96 - Esercizio del potere discrezionale

Einleitung zur Rechtsnorm LStrl:



Art. 96 LStrl dal 2024

Art. 96 Legge federale sugli stranieri e la loro integrazione (LStrl) drucken

Art. 96 Compiti e competenze delle autorit Esercizio del potere discrezionale

1 Nell’esercizio del loro potere discrezionale, le autorit competenti tengono conto degli interessi pubblici e della situazione personale nonché dell’integrazione dello straniero. (1)

2 Se un provvedimento si giustifica ma risulta inadeguato alle circostanze, alla persona interessata può essere rivolto un ammonimento con la comminazione di tale provvedimento.

(1) Nuovo testo giusta il n. I della LF del 16 dic. 2016 (Integrazione), in vigore dal 1° gen. 2019 (RU 2017 6521, 2018 3171; FF 2013 2045, 2016 2471).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 96 Legge federale sugli stranieri e la loro integrazione (AIG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SHNr. 60/2018/31 Aufenthaltsbewilligung; Verhältnismässigkeit; Prüfung von Vollzugshindernissen im ausländerrechtlichen Bewilligungsverfahren - Art. 5 Abs. 2 BV, Art. 33 Abs. 3, Art. 62 Abs. 1 lit. e, Art. 83 Abs. 4 und 6 sowie Art. 96 AIG. Wird die ausländerrechtliche Bewilligung verweigert, prüft die zuständige Behörde zugleich auch die Wegweisung umfassend und hat bei ihrem Entscheid allfälligen Vollzugshindernissen nachzugehen (E. 2). Erforderlich ist eine konkrete Einzelfallprüfung, welche sowohl die Interessenabwägung im Rahmen der Verhältnismässigkeitsprüfung beschlägt, wie auch im Zuge der Prüfung allfälliger Vollzugshindernisse zu berücksichtigen ist. Wenn Wegweisungsvollzugshindernisse nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden können, hat die kantonale Behörde beim Staatssekretariat für Migration (SEM) ein Gesuch auf Anordnung der vorläufigen Aufnahme zu stellen (E. 4.5.3). Sozialhilfe; Beschwerdeführers; Interesse; Aufenthalts; Vollzugs; Sozialhilfeabhängigkeit; Vollzugshindernisse; Diabetes; Prüfung; Migration; Interessen; Wegweisung; Aufenthaltsbewilligung; Integration; Widerruf; Behörde; Schweiz; Person; Beeinträchtigung; Vorinstanz; Insulin; Bewilligung
SHNr. 60/2018/1 Aufenthaltsbewilligung; Kantonswechsel - Art. 37 Abs. 1 und 2, Art. 62 Abs. 1 lit. c und Art. 96 Abs. 2 AIG; Art. 66, Art. 67 Abs. 1 und Art. 77a Abs. 1 lit. b VZAE. In verfassungskonformer Auslegung ist bei einem nicht in den Arbeitsmarkt zu integrierenden und nicht vermittlungsfähigen Gesuchsteller nicht von einer anspruchzerstörenden Arbeitslosigkeit i.S.v. Art. 37 Abs. 2 AIG auszugehen (E. 4.2). Der Widerrufsgrund nach Art. 62 Abs. 1 lit. c AIG i.V.m. Art. 77a Abs. 1 lit. b VZAE ist zu bejahen, wenn nach einem Mahnschreiben keine Bemühungen zur Schuldentilgung oder zur Lösungssuche mit Gläubigern erfolgen (E. 4.3.1, 4.3.5). Formelle Verwarnung i.S.v. Art. 96 Abs. 2 AIG aufgrund Vorliegens eines Grenzfalls, langer Aufenthaltsdauer und bislang ausgebliebener formeller Verwarnung (E. 4.4.3). Kanton; Kantons; Aufenthalt; Aufenthalts; Kantonswechsel; Schaffhausen; Arbeit; Betreibung; Aufenthaltsbewilligung; Schulden; Schweiz; Beschwerdeführers; Widerruf; Interesse; Migrationsamt; Person; Hinweis; Gesuch; Bewilligung; Ausländer; Sozialhilfe; Verhalten; Auslegung; Mahnschreiben; Wegweisung; Rente; önne

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2020.00507Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung nach pflichtgemässem Ermessen/Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung zur Absolvierung einer Aus- und Weiterbildung.Aufenthalt; Aufenthalts; Aufenthaltsbewilligung; Weiterbildung; Recht; Ausländer; Schweiz; Vorinstanz; Ermessen; EU/EFTA; Migration; Verlängerung; Interesse; Ausoder; Voraussetzung; Verwaltungsgericht; Erteilung; Verfügung; Verbindung; Zulassung; Weisungen; Staatsangehörige; Kanton
SOVWBES.2024.142-Kanton; Aufenthalt; Aufenthalts; Kantons; Aufenthaltsbewilligung; Schweiz; Apos; Schulden; Kantonswechsel; Urteil; Tessin; Solothurn; Beschwerde; Recht; Ausländer; Integration; Verwaltungsgericht; Betreibung; Aufenthaltsbewilligungen; Bundesgericht; Entscheid; Bewilligung; Gesuch; Verfügung; Widerruf; ügen
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Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
F-6366/2023EinreiseverbotEinreise; Schweiz; Einreiseverbot; Aufenthalt; Verfügung; Erwerbstätigkeit; Bewilligung; Sicherheit; Ausländer; Aufenthalts; Bundesverwaltungsgericht; Person; Recht; Kurier; Befehl; Staatsanwaltschaft; Einreiseverbots; Interesse; Vorinstanz; Nennung; Urteil; Ausländerin; Arbeit
F-1507/2023EinreiseverbotEinreise; Schweiz; Aufenthalt; Einreiseverbot; Aufenthalts; Recht; Interesse; Schengen; Person; Familie; Bundesverwaltungsgericht; Erwerbstätigkeit; Einreiseverbots; Sicherheit; Vorinstanz; Verfügung; Massnahme; Verfahren; Verordnung; Urteil; Beschwerdeführers; Familienleben; Kindes; Migration; Entscheid; Ausschreibung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
- Kommentar Migrationsrecht2019
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