OR Art. 958b -

Einleitung zur Rechtsnorm OR:



Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.

Art. 958b OR vom 2025

Art. 958b Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 958b Zeitliche und sachliche Abgrenzung

1 Aufwände und Erträge müssen voneinander in zeitlicher und sachlicher Hinsicht abgegrenzt werden.

2 Sofern die Nettoerlöse aus Lieferungen und Leistungen oder die Finanzerträge 100 000 Franken nicht überschreiten, kann auf die zeitliche Abgrenzung verzichtet und stattdessen auf Ausgaben und Einnahmen abgestellt werden.

3 Erfolgt die Rechnungslegung nicht in Franken, so ist zur Festlegung des Wertes gemäss Absatz 2 der Jahresdurchschnittskurs massgebend. (1)

(1) Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 19. Juni 2020 (Aktienrecht), in Kraft seit 1. Jan. 2023 (AS 2020 4005; 2022 109; BBl 2017 399).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 958b Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS170230KonkurseröffnungSchuldner; Betreibung; Konkurs; Zahlung; Gläubiger; Dietikon; Schuldners; Betreibungsamt; Gläubigerin; Verfahren; Forderung; Zahlungsfähigkeit; Raten; Rechnung; Konkurseröffnung; Beiträge; Ratenzahlung; Debitoren; Bezirksgerichtes; Einzelgericht; Beschwerdeverfahren; Konkursamt; Sinne; Betreibungen; Gericht; Ausgleichskasse; Betreibungsforderung

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GRA 2022 41Kantons-, Gemeinde und direkte BundessteuerGeschäftsjahr; Pacht; Kanton; Kantons; Abgrenzung; Gemeinde; Einsprache; Pachtzinse; Kirchen; Bundessteuer; Kirchensteuer; Kirchensteuern; Sommer; Erwerbstätigkeit; Einkommen; Einspracheentscheide; Erträge; Graubünden; Pachtvertrag; Steuererklärung; Gemeindesteuern; Gericht; Kantons-; Beruf; Steuerjahr; Höhe
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