ZGB Art. 956b -

Einleitung zur Rechtsnorm ZGB:



Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) ist das wichtigste Gesetzbuch im schweizerischen Privatrecht, das die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst Bestimmungen zu verschiedenen Rechtsgebieten wie Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht und Obligationenrecht. Das ZGB wurde 1907 verabschiedet, in fünf Bücher unterteilt und regelt unter anderem Rechte und Pflichten in Lebenssituationen wie Eheschliessung, Scheidung, Erbschaft und Vertragsabschluss, was es zu einer grundlegenden Rechtsquelle für das tägliche Zusammenleben und Wirtschaften in der Schweiz macht.

Art. 956b ZGB vom 2025

Art. 956b Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 956b Beschwerdeverfahren (1)

1 Die Frist für Beschwerden an die kantonalen Beschwerdeinstanzen beträgt 30 Tage.

2 Verweigert oder verzögert das Grundbuchamt eine bestimmte Amtshandlung, so kann dagegen jederzeit Beschwerde geführt werden.

(1) Eingefügt durch Ziff. I 1 des BG vom 11. Dez. 2009 (Register-Schuldbrief und weitere Änderungen im Sachenrecht), in Kraft seit 1. Jan. 2012 (AS 2011 4637; BBl 2007 5283).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 956b Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB230011Aufsichtsbeschwerde gegen den aufsichtsrechtlichen Beschwerdeentscheid des Bezirksgerichts Winterthur vom 14. August 2023 (BA230005-K)Beschluss; Bezirksgericht; Aufsicht; Obergericht; Begründung; Winterthur; Entscheid; Verwaltungskommission; Bezirksgerichts; Verfahren; HAUSER/SCHWERI/LIEBER; Geschäfts-Nr; Aufsichtsbeschwerde; Anträge; Erbteilung; Grundbuchamt; Beschwerdegegner; Beschwerdeführers; Obergerichts; Aufsichtsbehörde; Rechtsmittel; Kantons; Oberrichter; Rescission; Rückzug; Wiedererwägung; GeschäftsNr; Rechtsmittelinstanz; Kommentar
ZHVB220001Aufsichtsbeschwerde gegen den aufsichtsrechtlichen Beschwerdeentscheid des Bezirksgerichts Bülach vom 13. Dezember 2021 (CB210021-C)Grundbuch; Beschwer; Recht; Beschwerdeführerinnen; Obergericht; Löschung; Urteil; Entscheid; Grundbuchamt; Bezirksgericht; Eintragung; Obergerichts; Bülach; Vollstreckbarkeit; Berufung; Bauhandwerkerpfandrecht; Zivilkammer; Zeitpunkt; Verfahren; Bezirksgerichts; Grundbuchanmeldung; Reduktion; Aufsicht
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB180011Aufsichtsbeschwerde gegen einen aufsichtsrechtlichen Beschwerdeentscheid eines Bezirksgerichts vom 27. August 2018 (BA180006-...)Grundbuch; Bezirksgericht; Grundbuchamt; Aufsicht; Recht; Antrag; Beschluss; Aufsichtsbehörde; Verwaltungskommission; Rechtsmittel; Grundbuchs; Grundbuchsperre; Betreibungsamt; Grundbuchamtes; Obergericht; Begehren; Aufsichtsbeschwerde; Bezirksgerichts; Massnahmen; Eingabe; Verfahren; Gesuch; Behandlung; Entscheid; Verfügung; Betreibungsamtes; Anordnung; Akten; Obergerichts
ZHVB140008Aufsichtsbeschwerde gegen den aufsichtsrechtlichen Beschwerdeentscheid des Bezirksgerichts Horgen vom 3. März 2014 (CB140003-F)Aufsicht; Aufsichts; Gericht; Verfahren; Recht; Bezirks; Bezirksgericht; Aufsichtsbehörde; Aufsichtsbeschwerde; Grundbuch; Horgen; Entscheid; Bezirksgerichts; Vorinstanz; Obergericht; Beschwerdeführers; Beschluss; Verfahrens; Richter; Obergerichts; Verwaltungskommission; Eingabe; Frist; Antrag; Rechtsmittel; Verhalten; Verfahren; Oberrichter; Bestellung; Rechtsbeistandes
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