Zivilgesetzbuch (ZGB) Art. 956a

Zusammenfassung der Rechtsnorm ZGB:



Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) ist das wichtigste Gesetzbuch im schweizerischen Privatrecht, das die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst Bestimmungen zu verschiedenen Rechtsgebieten wie Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht und Obligationenrecht. Das ZGB wurde 1907 verabschiedet, in fünf Bücher unterteilt und regelt unter anderem Rechte und Pflichten in Lebenssituationen wie Eheschliessung, Scheidung, Erbschaft und Vertragsabschluss, was es zu einer grundlegenden Rechtsquelle für das tägliche Zusammenleben und Wirtschaften in der Schweiz macht.

Art. 956a ZGB vom 2025

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Art. 956a Rechtsschutz 1. Beschwerdebefugnis (1)

1 Gegen eine vom Grundbuchamt erlassene Verfügung kann bei der vom Kanton bezeichneten Behörde Beschwerde geführt werden; als Verfügung gilt auch das unrechtmässige Verweigern oder Verzögern einer Amtshandlung.

2 Zur Beschwerde berechtigt sind:

  • 1. jede Person, die von einer Verfügung des Grundbuchamts besonders berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung hat;
  • 2. die kantonale administrative Aufsichtsbehörde, sofern ihr das kantonale Recht die Beschwerdebefugnis einräumt;
  • 3. die Oberaufsichtsbehörde des Bundes.
  • 3 Gegen eine im Hauptbuch vollzogene Eintragung, Änderung oder Löschung von dinglichen Rechten oder Vormerkungen kann keine Beschwerde mehr geführt werden.

    (1) Eingefügt durch Ziff. I 1 des BG vom 11. Dez. 2009 (Register-Schuldbrief und weitere Änderungen im Sachenrecht), in Kraft seit 1. Jan. 2012 (AS 2011 4637; BBl 2007 5283).

    Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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    Art. 956a Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHPS240001Beschwerde gegen Vormerkungen von Verfügungsbeschränkungen im Grundbuch vom 1. und 2. November 2023 sowie Abweisung einer Grundbuchanmeldung vom 23. November 2023/ KostenvorschussGrundbuch; Aufsicht; Obergericht; Grundbuchamt; Zivilkammer; Verfügung; Bezirksgericht; Bezirksgerichte; -Zürich; Vorinstanz; Aufsichtsbeschwerde; Obergerichts; Verwaltungskommission; Kantons; Oberrichter; Beschluss; Aufsichtsbehörde; Grundbuchämter; Sinne; Eingabe; Verfahren; Entscheid; Zuständigkeit; Parteien; Bundesgericht; Gerichtsschreiberin; Schnarwiler; Sachen; Vormerkungen
    SGBE.2013.28Entscheid Art. 956a, Art 970 Abs. 1 und 2 ZGB (SR 210). Grundbuchbeschwerde. Einsichtnahme in das Grundbuch. Allgemeine Ausführungen zum Nachweis des schützenswerten Interesses zur Geltendmachung des Einsichtsrechts (E. III.2). Anwendung im Einzelfall (E III.3) und Interessenabwägung zur Bestimmung des Umfangs der zu genehmigenden Einsichtnahme (E. III.4). Art. 96, Art. 106 und Art. 116 ZPO (SR 272), Art. 95 f., Art. 98 und Art. 98ter VRP (sGS 951.1). Grundsätze der Kostenverlegung bei der Grundbuchbeschwerde (E. IV). (Kantonsgericht, Einzelrichterin im Personen-, Erb- und Sachenrecht, 10.Dezember 2013, BE.2013.28). Erwerb; Quot; Grundbuch; Einsicht; Erwerbs; Recht; Interesse; Grundstück; Gesuch; Erwerbspreis; Gewinnanteilsrecht; Verkauf; Gesuchsteller; Grundbuchamt; Departement; Innern; Vorinstanz; Entscheid; Einsichtnahme; Anspruch; Auslegung; Kanton; Löschung; Grundbuchs; Bezugsnähe; Parteien; Eltern; Verfügung; Kantons

    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHVB180011Aufsichtsbeschwerde gegen einen aufsichtsrechtlichen Beschwerdeentscheid eines Bezirksgerichts vom 27. August 2018 (BA180006-...)Grundbuch; Bezirksgericht; Grundbuchamt; Aufsicht; Recht; Antrag; Beschluss; Aufsichtsbehörde; Verwaltungskommission; Rechtsmittel; Grundbuchs; Grundbuchsperre; Betreibungsamt; Grundbuchamtes; Obergericht; Begehren; Aufsichtsbeschwerde; Bezirksgerichts; Massnahmen; Eingabe; Verfahren; Gesuch; Behandlung; Entscheid; Verfügung; Betreibungsamtes; Anordnung; Akten; Obergerichts
    ZHVB130011Aufsichtsbeschwerde gegen den aufsichtsrechtlichen Beschwerdeentscheid des Bezirksgerichts Bülach vom 25. Juli 2013 (CB130020-C)Grundbuch; Recht; Vorinstanz; Aufsicht; Aufsichts; Grundbuchamt; Aufsichtsbeschwerde; Verwaltungskommission; Grundbuches; Obergericht; Beschwerdeführers; Akten; Einsprache; GBV/ZH; Anzeige; Grundbuchamtes; Aufsichtsbehörde; Verfahren; Verfügung; Grundbuchbetrug; Kantons; Beschluss; Obergerichts; Eingabe; Grundstück; Rechtsmittel; Organ
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