Art. 956 IV. Administrative Aufsicht (1)
1 Die Geschäftsführung der Grundbuchämter unterliegt der administrativen Aufsicht der Kantone.
2 Der Bund übt die Oberaufsicht aus.
(1) Fassung gemäss Ziff. I 1 des BG vom 11. Dez. 2009 (Register-Schuldbrief und weitere Änderungen im Sachenrecht), in Kraft seit 1. Jan. 2012 (AS 2011 4637; BBl 2007 5283).Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | HG090317 | Firma | Trade; Klagt; Beklagten; Keytrade; Firma; Namens; Verwechslung; Firmen; Domain; Schweiz; Recht; Zweigniederlassung; Schen; Domain-Name; Verwechslungsgefahr; Domain-Namen; Zeichen; Rechtlich; Interesse; Schweizerische; Handel; Branch; Interessen; Kennzeichen; Handels; Verwendung; Dienstleistung; Schweizer; Dienstleistungen |
LU | JK 10 43 | Art. 961 Abs. 3 ZGB; Art. 76 Abs. 1 GBV. Keine Löschung des provisorisch vorgemerkten Bauhandwerkerpfandrechts von Amtes wegen, wenn der Anspruch gerichtlich eingeklagt, dem Grundbuchamt davon aber keine Mitteilung gemacht worden ist, dieses jedoch anderweitig von der Klageanhebung Kenntnis erhalten hat. | Grundbuch; Bauhandwerker; Grundbuchamt; Bauhandwerkerpfandrecht; Klage; Eintrag; Eintragung; Bauhandwerkerpfandrechts; Löschung; Recht; Amtes; Definitiv; Definitive; Entscheid; Frist; Anordnung; Schumacher; Schumacher; Mitteilung; Klageanhebung; Rechtzeitig; Kritik; Richterliche; Anspruch; Befristung; Unternehmer; Provisorisch; Gunsten; Rechtsspruch; Amtsgericht |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
AG | AGVE 2004 127 | AGVE 2004 127 S.489 2004 Grundbuchrecht 489 VIII. Grundbuchrecht 127 Art. 781 ZGB; Art. 7 GBV Verein X; Grundbuchbeschwerde... | |
AG | AGVE 2002 147 | AGVE 2002 147 S.643 2002 Notariatsrecht 643 III. Notariatsrecht 147 Betreibungsamt X; Grundbuchbeschwerde vom 15. Mai 2002... |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
144 III 310 (5A_518/2017) | Art. 72 Abs. 2 lit. b Ziff. 2 und Art. 74 Abs. 1 lit. b BGG; Führung des Grundbuchs; Abweisung einer Grundbuchanmeldung. Die Abweisung einer Grundbuchanmeldung betrifft einen öffentlich-rechtlichen Entscheid, der in unmittelbarem Zusammenhang mit Zivilrecht steht. Sie ist vermögensrechtlicher Natur und unterliegt nur dann der Beschwerde in Zivilsachen, wenn der Streitwert mindestens Fr. 30'000.- beträgt (E. 1.1). | Grundbuch; Beschwerde; Urteil; Abweisung; Grundbuchanmeldung; Vermögensrechtliche; Beschwerdeführer; Zivilsache; Streit; Urteile; Publ; Natur; Streitwert; Wohnrecht; Eintragung; Entscheid; Bundesrechtspflege; öffentlich-rechtliche; Grundbuchamt; Zivilsachen; Führung; Betrifft; öffentlich-rechtlichen; Unmittelbarem; Zusammenhang; Zivilrecht; Erwägungen; Bundesgericht; Urteilen; Festgehalten |
127 III 195 | Löschung einer Dienstbarkeit, die jede rechtliche Bedeutung verloren hat (Art. 976 ZGB); Begehren des Eigentümers des belasteten Grundstücks um Löschung; Vorgehen des Grundbuchverwalters. Liegt ein Begehren des Eigentümers des belasteten Grundstücks um Löschung der Dienstbarkeit gestützt auf Art. 976 ZGB vor, so hat der Grundbuchverwalter die Löschung im Hauptbuch vorzunehmen, wenn er die gesetzliche Voraussetzung als erfüllt betrachtet. In diesem Fall ist es unzulässig, das Löschungsbegehren vor dem Vollzug in einer beschwerdefähigen Verfügung gutzuheissen und die Löschung erst nach Eintritt der Rechtskraft der Verfügung vorzunehmen (E. 2). | Löschung; Grundbuch; Grundbuchverwalter; Verfügung; Begehren; Beschwerde; SCHMID; Verloren; Voraussetzung; Eigentümer; STEINAUER; Justiz; Verfahren; Justizkommission; Luzern; Grundstücks; Beschwerdefähigen; Rechtskraft; Vorzunehmen; Grundbuchverwalters; JÜRG; Klage; HENRI; Urteil; Obergerichts; Kantons; Verwaltungsgerichtsbeschwerde; Eigentümers; Belasteten; Vorgehen |