DO Art. 950 -

Einleitung zur Rechtsnorm DO:



Art. 950 Dretg d’obligaziuns (DO) drucken

Art. 950 Firmas societaras 1. Furmaziun da la firma (1)

1 Societads commerzialas ed associaziuns pon eleger libramain lur firma, cun la cundiziun ch’ellas observian ils princips generals davart la furmaziun d’ina firma. En la firma sto vegnir inditgada la furma giuridica.

2 Il Cussegl federal fixescha, tge scursanidas ch’èn admissiblas per las furmas giuridicas.

(1) Versiun tenor la cifra I da la LF dals 25 da sett. 2015 (dretg da firmas), en vigur dapi il 1. da fan. 2016 (AS 2016 1507; BBl 2014 9305).

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Art. 950 Dretg d’obligaziuns (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG210052Firma / MarkeMarke; Firma; Verwechslung; Firmen; Marken; Recht; Verkehr; Zeichen; Verwechslungsgefahr; Handels; Beklagten; Parteien; Bundesgericht; Urteil; Gebrauch; Bestandteil; Handelsregister; Schweiz; Unternehmen; Bundesgerichts; Dienstleistung; Dienstleistungen; Element; Domain; Produkt; Geschäfts; Kennzeichen
ZHHE220051Vorsorgliche MassnahmenGesuch; Gesuchsgegnerin; Massnahme; Firma; Massnahmen; Firmen; Verwechslungsgefahr; Parteien; Bestandteil; Namens; Hauptsache; Anspruch; Familienname; Handel; Anordnung; Familiennamen; Bestandteile; Entscheid; Domain; Sicherheit; Kombination; Unternehmen; Frist; Person; Drohung; ühren
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUAR 08 73Art. 8 lit. d BGFA. Anforderungen an die statutarischen Regelungen und die übrige Organisation der Anwaltsgesellschaft in der Rechtsform einer AG.Anwälte; Anwalt; Aktie; Aktien; Verwaltungsrat; Statuten; Gesellschaft; Recht; Generalversammlung; Anwältinnen; Schweiz; Beschlüsse; Mehrheit; Beschluss; Organisation; Absatz; Verwaltungsrates; Personen; Aktienstimmen; Organisationsreglement; Zürcher; Mitglieder; Anwälten; Aufsichtsbehörde; Aktionäre; Rechtsdienstleistungen; Nicht-Anwälte
LUAR 08 8Art. 8 lit. d. BGFA. Anforderungen an die statutarischen Regelungen und die übrige Organisation der Anwaltsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH.Anwälte; Anwalt; Gesellschaft; Anwalts; Gesellschafter; Statuten; Anwälten; Anwältin; Recht; Anwältinnen; Mehrheit; Stammanteil; Organisation; Aufsichtsbehörde; Stammanteile; Gesellschafterversammlung; Anwaltsgesellschaft; Schweiz; Nicht-Anwälten; Zürcher; Berufsregeln; Geschäftsführung; Beschlüsse; Organisations-Reglement; Anwaltsregister; Zürcher; Modell
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
123 III 220Firmenrecht (Art. 944 ff. OR, 950 OR); Rechtsmissbrauch (Art. 2 Abs. 2 ZGB). Positive Publizitätswirkung der Eintragung im Handelsregister (E. 3). Eine Aktiengesellschaft kann ihre Firma unter Wahrung der allgemeinen Grundsätze der Firmenbildung frei wählen; diese Grundsätze, darunter das Täuschungsverbot, hat der Handelsregisterführer von Amtes wegen zu beachten (Art. 955 OR). Anders die Verwechslungsgefahr (Art. 944 Abs. 1 OR), die auf Begehren eines Betroffenen hin geprüft wird. Wer gegen die gesetzlichen Bestimmungen der Firmenbildung und -gebrauchspflicht verstösst, haftet dem Dritten aus Art. 41 OR (E. 4a-c). Haftung aus erwecktem Konzernverhalten (E. 4e)? Stellt die späte Erhebung von Angriffs- und Verteidigungsmitteln im Zivilprozess ein rechtsmissbräuchliches Verhalten dar? Folgen dieses Vorgehens (E. 4d). Recht; Firmen; Handelsregister; Gesellschaft; Beklagten; Aberkennung; Passiv; Passivlegitimation; Rechtsöffnung; Vertrag; Forderung; Aberkennungsklage; Täuschung; Management; Verhalten; Eintrag; Service; Financier; Services; Financiers; Eintragung; Firma; Handelsgericht; Rechtsöffnungsverfahren; Schaden; Berufung; Kaufvertrag; Tochtergesellschaft; Associés; Vertragspartnerin
118 II 319Art. 944 Abs. 1 OR. Verbot figurativer Firmen. Unzulässigkeit des Firmenbestandteils "MacCooperative", da der regelwidrig gebildete Grossbuchstabe C inmitten einer Phantasiebezeichnung als figuratives Zeichen erscheint (E. 4). Firmen; MacCooperative; Person; Genossenschaft; MacCooperative; Personen; MacCooperative; Phantasiebezeichnung; Firma; Firmenbestandteil; Sprache; Grossbuchstabe; Eintrag; Unternehmen; Gefahr; Urteil; Direktion; Kantons; Handelsregister; HRegV; Grundsätze; BÜHLER; FORSTMOSER; Bezeichnung; Macintosh-Anwender; Gründung; Justiz; Verwaltungsgerichtsbeschwerde; Zeichen