Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)
Zusammenfassung der Rechtsnorm ZPO:
Die Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln und Verfahren für Zivilprozesse in der Schweiz festlegt, wie z.B. Streitigkeiten über Verträge, Schadensersatzansprüche oder Familienrecht. Sie regelt die Zuständigkeit der Gerichte, den Ablauf des Verfahrens, die Beweisführung, die Urteilsfindung und die Vollstreckung von Urteilen, um den Parteien ein faires Verfahren zu gewährleisten und Rechtsansprüche durchzusetzen. Die ZPO ist ein wichtiges Instrument zur Regelung von Streitigkeiten und zur Sicherung der Rechtsordnung in der Schweiz.
Art. 95 ZPO vom 2024
Art. 95 Prozesskosten und unentgeltliche Rechtspflege 1. Kapitel: Prozesskosten Begriffe
1 Prozesskosten sind:a. die Gerichtskosten;b. die Parteientschädigung.
2 Gerichtskosten sind:a. die Pauschalen für das Schlichtungsverfahren;b. die Pauschalen für den Entscheid (Entscheidgebühr);c. die Kosten der Beweisführung;d. die Kosten für die Übersetzung;e. die Kosten für die Vertretung des Kindes (Art. 299 und 300).
3 Als Parteientschädigung gilt:a. der Ersatz notwendiger Auslagen;b. die Kosten einer berufsmässigen Vertretung;c. in begründeten Fällen: eine angemessene Umtriebsentschädigung, wenn eine Partei nicht berufsmässig vertreten ist.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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