MWSTG Art. 94 - Andere Sicherungsmassnahmen

Einleitung zur Rechtsnorm MWSTG:



Das Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer in der Schweiz regelt die Erhebung einer Verbrauchssteuer auf den Umsatz von Waren und Dienstleistungen. Es legt die Steuersätze, Befreiungen, Registrierungspflichten, Steuererklärungen und Prüfungen fest, um Einnahmen für den Staat zu generieren und öffentliche Ausgaben zu finanzieren. Das Gesetz ist ein wichtiges Instrument der Steuerpolitik, das regelmässig an wirtschaftliche und gesetzliche Anforderungen angepasst wird.

Art. 94 MWSTG vom 2025

Art. 94 Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG) drucken

Art. 94 Andere Sicherungsmassnahmen

1 Ein Überschuss zugunsten der steuerpflichtigen Person aus der Steuerabrechnung oder aus der Differenz zwischen den bezahlten Raten und der Steuerforderung kann: (1)

  • a. mit Schulden für frühere Perioden verrechnet werden;
  • b. zur Verrechnung mit zu erwartenden Schulden für nachfolgende Perioden gutgeschrieben werden, sofern die steuerpflichtige Person mit der Steuerentrichtung im Rückstand ist oder andere Gründe eine Gefährdung der Steuerforderung wahrscheinlich erscheinen lassen; der gutgeschriebene Betrag wird vom 61. Tag nach Eintreffen der Steuerabrechnung bei der ESTV bis zum Zeitpunkt der Verrechnung zum Satz verzinst, der für den Vergütungszins gilt; oder
  • c. mit einer von der ESTV geforderten Sicherstellungsleistung verrechnet werden.
  • 2 Bei steuerpflichtigen Personen ohne Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz kann die ESTV ausserdem Sicherstellung der voraussichtlichen Schulden durch Leistung von Sicherheiten nach Artikel 93 Absatz 7 verlangen.

    3 Bei wiederholtem Zahlungsverzug kann die ESTV die zahlungspflichtige Person dazu verpflichten, künftig monatliche oder halbmonatliche Vorauszahlungen zu leisten.

    (1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 16. Juni 2023, in Kraft seit 1. Jan. 2025 (AS 2024 438; BBl 2021 2363).

    Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    A-2373/2017MehrwertsteuerSicherstellung; Mehrwertsteuer; MWSTG; Steuer; Sicherstellungsverfügung; Verfügung; Bundes; Urteil; Abrechnung; Gefährdung; Erlass; Recht; Gesellschaft; Zahlung; Vorinstanz; Zeitpunkt; Person; Erlasses; BVGer; Bezahlung; Mehrwertsteuerpflicht; Bundesverwaltungsgericht; Verhalten; Verwaltung; Geschäftsführer; Betrag; ätte
    A-3003/2009MehrwertsteuerMWSTG; Steuer; Mehrwertsteuer; Eigenverbrauch; Vorsteuer; Recht; Bundesverwaltungsgericht; Verfahren; Eigenverbrauchs; Gutschrift; Umsätze; Steuerpflicht; Höhe; Entscheid; Steuerperioden; Betrag; Beschwerdeführers; Bundesgesetz; Urteil; Person; Richter; Eigenverbrauchssteuer; Einspracheentscheid; Berechnung; Perioden; Bundesgericht; Parteien