OR Art. 938 -

Einleitung zur Rechtsnorm OR:



Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.

Art. 938 OR vom 2025

Art. 938 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 938 Aufforderung und Eintragung von Amtes wegen

1 Das Handelsregisteramt fordert die Beteiligten zur Erfüllung der Eintragungspflicht auf und setzt ihnen dazu eine Frist.

2 Kommen die Beteiligten der Aufforderung innerhalb der gesetzten Frist nicht nach, so nimmt es die vorgeschriebenen Eintragungen von Amtes wegen vor.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 938 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHAA070179Schicksal des Beschwerdeverfahrens bei rechtlicher Auflösung (Liquidation nach SchKG mit nachfolgender Löschung) der beklagten und beschwerdebeklagten Partei während hängigem BeschwerdeverfahrenNebenfolgen in arbeitsrechtlichen StreitigkeitenRecht; Zivil; Kassationsverfahren; Verfahren; Liquidation; Klage; Konkurs; Schweizer; Kass-Nr; Kommentar; SchKG; Schweizerische; Rechtsmittel; Entschädigung; Frank/Sträuli/Messmer; Kanton; Entscheid; Basel; Standslosigkeit; Kassationsgericht; Kantons; Forderung; Beschluss; Gericht; Parteien; Aktiven; Interesse; Schweizerischen; Privatrecht; ällige
GRZK2-11-16Löschung gemäss Art. 153 HRegVHandelsregister; Berufung; Löschung; HRegV; Grundbuchinspektorat; Einzelunternehmen; Anmeldung; Ordnungsbusse; Verfügung; Gebühr; Berufungskläger; Eintrag; Eintragung; Gebühren; Verfahren; Entscheid; Kantons; Frist; Handelsregisteramt; Aufforderung; Amtes; Einzelunternehmens; Tatsache; Einzelunternehmung; Hinweis; Verfahrens

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2008.00140Handelsregisterrecht: GebührenauflageHandelsregister; Handelsregisteramt; Löschung; Einzelfirma; Justiz; Anmeldung; HRegV; Justizdirektion; Verfügung; Verfahren; HRegGebV; Recht; Aufsichtsbehörde; Gebühren; Tatsache; Geschäft; Ordnungsbusse; Regierungsrat; Verwaltungsgericht; Kammer; Rechnung; Amtes; Hinweis; Eintragung; Verfahrens; Zustimmung; Verfahrenskosten
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Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-1749/2020Handelsregister- und FirmenrechtFamilie; Stiftung; Familien; Handelsregister; Familienstiftung; Vorinstanz; Zweck; Recht; Urteil; Quot;; Verfügung; Bundes; Eintragung; IEMER; Handelsregisteramt; RIEMER; Destinatäre; Gallen; Tagesregistereintrag; Stiftungsurkunde; BK-RIEMER; Zwecke; Genehmigung; Familienstiftungen; Bundesverwaltungsgericht; HRegV; SchlT; Verfahren

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
MartiBasler Art.9382016
MartiBasler Art.9382008