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Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln für strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren in der Schweiz festlegt. Sie regelt die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden, die Rechte der Beschuldigten, die Verfahrensabläufe vor Gericht und die Sammlung sowie Präsentation von Beweisen. Die StPO bestimmt auch die Zuständigkeiten der Gerichte und die Rechtsmittel gegen Entscheidungen, um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Strafverfahren zu schützen und eine faire Justiz zu gewährleisten.
Art. 93 Säumnis
Eine Partei ist säumig, wenn sie eine Verfahrenshandlung nicht fristgerecht vornimmt oder zu einem Termin nicht erscheint.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB180181 | Widerhandlung gegen das Ausländergesetz und Widerruf | Berufung; Berufungserklärung; Recht; Frist; Beschuldigte; Verteidigung; Verteidigerin; Beschuldigten; Urteil; Rechtsmittel; Staatsanwalt; Eingabe; Einschr; Staatsanwaltschaft; Einschreiben; Sendung; Säumnis; Obergericht; Sinne; Verfahren; Rechtsmittelfrist; Wiederherstellung; Bundesgericht; Schriftsatz; Kantons; Begleitzettel |
ZH | UE140172 | Nichtanhandnahme | Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Zürich; Nötigung; Verfahren; Brille; Untersuchung; Zürich-Limmat; Verfahrens; Nichtanhandnahme; Antrag; Recht; Sachen; Beschwerdeführers; Sachentziehung; Verfügung; Begründung; Vorwurf; Verfahren; Person; Nichtanhandnahmeverfügung; Einvernahme; Tatbestand; Bundesgericht; Untersuchung; Anzeige |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | DGS.2023.32 | - | Gesuchsteller; Berufung; Wiederherstellung; Verfahren; Berufungsverhandlung; Appellationsgericht; Gericht; Frist; Behandlung; Wiederherstellungsgesuch; Termin; Säumnis; Krankheit; Verhandlung; Basel; Urteil; Eingabe; Verfügung; Entscheid; Verfahrensleitung; Arztzeugnisse; Verhinderung; Hinweis |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
98 Ia 326 | Art. 87 OG. Gegen Überweisungsbeschlüsse in Strafsachen kann, da es an den in Art. 87 OG genannten Voraussetzungen fehlt, nicht wegen Verletzung von Art. 4 BV staatsrechtliche Beschwerde geführt werden (Bestätigung der Rechtsprechung). | Überweisung; Anklage; Verfahren; Verfahren; Überweisungsbehörde; Anklageerhebung; Zwischenentscheid; Staatsanwaltschaft; Basel-Stadt; Verletzung; Kanton; Angeschuldigte; Kantons; Überweisungsbeschlüsse; Handlungen; Angeschuldigten; Verfahrens; Entscheid; Ermittlungs; Gerichtsverfahren; Urteil; Sachen; Beschluss; Betruges; Rekurs; Entscheide; Beurteilung |