Art. 93 OLT1 de 2024
Art. 93 (1)
(1) Abrogé par le ch. IV 37 de l’O du 22 août 2007 relative la mise jour formelle du droit fédéral, avec effet au 1er janv. 2008 (RO 2007 4477).Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.