ZGB Art. 923 -

Einleitung zur Rechtsnorm ZGB:



Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) ist das wichtigste Gesetzbuch im schweizerischen Privatrecht, das die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst Bestimmungen zu verschiedenen Rechtsgebieten wie Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht und Obligationenrecht. Das ZGB wurde 1907 verabschiedet, in fünf Bücher unterteilt und regelt unter anderem Rechte und Pflichten in Lebenssituationen wie Eheschliessung, Scheidung, Erbschaft und Vertragsabschluss, was es zu einer grundlegenden Rechtsquelle für das tägliche Zusammenleben und Wirtschaften in der Schweiz macht.

Art. 923 ZGB vom 2025

Art. 923 Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 923 Unter Abwesenden

Geschieht die Übergabe unter Abwesenden, so ist sie mit der Übergabe der Sache an den Empfänger oder dessen Stellvertreter vollzogen.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 923 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
VDJug/2011/114-été; éance; Impôt; éfendeur; équestre; égal; Office; égale; ès-verbal; éancier; écompte; écution; Emption; èque; équestré; -vendeur; épens; écision; Action; ûreté; égulier; Monsieur; Commune; Objet; établi
VDJug/2010/60édule; érêt; éance; édules; éfendeur; écaire; érêts; ébit; Intérêt; écaires; éancier; écembre; élai; éances; Cette; éral; énonciation; ébitrice; échéance; édure; étant; Action; était; Opposition; ération

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
102 III 94Arrestierung des Anspruchs gegen eine inländische Bank auf Herausgabe von im Ausland verwahrten Wertpapieren. 1. Ansprüche auf Übertragung des Eigentums können beim Drittschuldner arrestiert werden, sofern ihr Inhaber im Ausland wohnt (Erw. 2). 2. Frage des Eigentums an den im Ausland verwahrten Papieren (Erw. 3). 3. Der Anspruch des Bankkunden gegen die inländische Depotbank auf Herausgabe von Wertpapieren, die in deren Namen bei ausländischen Korrespondenzbanken hinterlegt sind, ist bei der Depotbank arrestierbar, sofern der Kunde im Ausland wohnt (Erw. 4 und 5). Arrest; Wertpapier; Herausgabe; Wertpapiere; Ausland; Anspruch; Eigentum; Depot; Herausgabeanspruch; Papiere; Rekurrent; Eigentümer; Arrestschuldner; Schweiz; Recht; Eigentums; Arresturkunde; Betreibungsamt; Verwertung; Wertpapieren; Ansprüche; Rekurrenten; Bankkunde; Ersteigerer; Arrestierung; Pfändung