AHVG Art. 92 -

Einleitung zur Rechtsnorm AHVG:



Das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) regelt die staatliche Alters- und Hinterlassenenversicherung in der Schweiz. Es legt die Voraussetzungen für den Bezug von Renten fest, regelt die Höhe und Berechnung dieser Renten und finanziert die Versicherung durch Beiträge von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und dem Staat. Das Gesetz dient der Existenzsicherung älterer Menschen und Hinterbliebener und trägt zur sozialen Sicherheit in der Schweiz bei.

Art. 92 AHVG vom 2023

Art. 92 Bundesgesetz über die Alters- und
Hinterlassenenversicherung (AHVG) drucken

Art. 92 Achter Abschnitt: Verschiedene Bestimmungen (1)

(1) Aufgehoben durch Ziff. I des BG vom 23. Juni 2000, mit Wirkung seit 1. Jan. 2001 (AS 2000 2677; BBl 1999 4983).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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