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Strassenverkehrsgesetz (SVG)

Art. 91a SVG vom 2024

Art. 91a Strassenverkehrsgesetz (SVG) drucken

Art. 91a Vereitelung von
Massnahmen zur
Feststellung der
Fahrunfähigkeit
(1)

1 Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer sich als Motorfahrzeugführer vorsätzlich einer Blutprobe, einer Atemalkoholprobe oder einer anderen vom Bundesrat geregelten Voruntersuchung, die angeordnet wurde oder mit deren Anordnung gerechnet werden musste, oder einer zusätzlichen ärztlichen Untersuchung widersetzt oder entzogen hat oder den Zweck dieser Massnahmen vereitelt hat.

2 Hat der Täter ein motorloses Fahrzeug geführt oder war er als Strassenbenützer an einem Unfall beteiligt, so ist die Strafe Busse.

(1) Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 14. Dez. 2001 (AS 2002 2767; BBl 1999 4462). Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 15. Juni 2012, in Kraft seit 1. Jan. 2013 (AS 2012 6291; BBl 2010 8447).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 91a Strassenverkehrsgesetz (SVG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB210614Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit etc.Beschuldigte; Beschuldigten; Fahrzeug; Sinne; Vorinstanz; Unfall; Kollision; Massnahme; Massnahmen; Geldstrafe; Busse; Urteil; Vereitelung; Feststellung; Fahrunfähigkeit; Berufung; Verhalten; Fahrzeuge; Polizei; Verkehrs; Fahrzeuges; Schock; Zustand; Hause; Strasse
ZHSB220027Versuchte vorsätzliche Tötung etc. und WiderrufBeschuldigte; Privatklägerin; Schuss; Beschuldigten; Schussabgabe; Lebens; Kantons; Sinne; Richtung; Gefährdung; Recht; Staatsanwaltschaft; Täter; Verteidigung; Aussage; Waffe; Vorinstanz; Tötung; Freiheitsstrafe; Risiko; Urteil; Berufung; Geldstrafe; Pistole
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSTBER.2023.76-Polizei; Recht; Beschuldigte; Anordnung; Atemalkoholprobe; Staat; Staatsanwalt; Massnahme; Urteil; Staatsanwaltschaft; Verfahren; Blutprobe; Berufung; Feststellung; Fahrunfähigkeit; Fahrzeug; Massnahmen; Verfahren; Beschuldigten; Strasse; Kammer; Verteidigung; Entscheid; Strassen; Obergericht
SOSTBER.2024.24-Beschuldigte; Verfahren; Ziffer; Anklage-Ziffer; Urteil; Recht; Vorhalt; Unfall; Verfahren; Feststellung; Apos; Massnahme; Massnahmen; Fahrunfähigkeit; Berufung; Staat; Bundesgericht; Ziffern; Vereitelung; Neubeurteilung; Beschuldigten; Verfahrens; Anklage-Ziffern; Entschädigung; Vorinstanz; Instanz; Vorhalte; Berufungs; Solothurn; Urteils
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Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-3122/2015MilitärdienstpflichtArmee; Vorinstanz; Bundes; Urteil; Gericht; Ausschluss; Recht; Bundesverwaltungsgericht; Entscheid; Urteil; Befehl; Begründung; Verfahren; Interesse; Untragbarkeit; Tagessätze; Tagessätzen; Verfügung; Armeeausschluss; Delikt; Beschwerdeführer; Gehör; BVGer; Beschwerdeführers; Verhalten; Massnahme; Armeeangehörige
E-4201/2015AsylwiderrufQuot;; Recht; Sinne; Flüchtling; Beschwerde; Handlung; Asylwiderruf; Bundesverwaltungsgericht; Urteil; Quot;besonders; Verfügung; Schweiz; Verfahren; Widerruf; Interesse; Fahrens; Handlungquot;; Höchststrafe; Erwägungen; Asyls; Person; Vorinstanz; Freiheitsstrafe; Asylunwürdigkeit